Foto-Glossar

Abbildungsmaßstab

Verhältnis der Abbildungsgröße eines Objekts auf dem Filmbild gegenüber dem Original. Ein 20 cm hoher Kopf wird im Maßstab 1:40 abgebildet, wenn er auf dem Film 0,5 cm hoch ist


Quelle: Mach Dir Ein Bild




Proportion (z.B. 1:2) zwischen realer Größe des Objekts (=Motiv) und tatsächlicher Abbildungsgröße auf dem Film; wichtiges Kriterium bei Ankauf von Objektiven.


Quelle: Knaurs Neues Fotobuch




Verhältnis zwischen der Abbildungsgröße und der Größe des Gegenstandes. Er wird als Verhältniszahl oder Dezimalbruch angegeben, wobei z.B. 1:2 (0,5) bedeutet, dass die Abbildung halb so groß wie der Gegenstand ist. Der Abbildungsmaßstab ist mit dem Verhältnis zwischen Bildweite (Brennweite plus Auszug) und Gegenstandsweite (Abstand des Gegenstands von der dingseitigen Hauptebene) identisch.


Quelle: Hedgecoes Fotohandbuch




Dieser Wert beschreibt das Verhältnis der optischen Abbildung eines Gegenstandes auf dem Bildsensor zu seiner realen Größe. Besonders deutlich wird das Verhältnis bei Makrofotografien. In Zahlen heißt das: Ein Abbildungsmaßstab von 2:1 sagt aus, dass die Abbildung doppelt so groß ist wie der Gegenstand selbst. Das Verhältnis zwischen Gegenstandsweite, also dem Abstand des Gegenstandes zur Linse, und Bildweite, dem Abstand zwischen einem Spiegel oder einer optischen Linse zur bildseitigen Hauptebene, ist mit dem Abbildungsmaßstab identisch. Berechnet wird der Abbildungsmaßstab durch die Größe der optischen Abbildung „B“, geteilt durch dessen reale Größe „G“. Dabei sind „B“ und „G“ immer größer als Null, sonst gäbe es kein Foto.


Quelle: Foto Praxis 1/13




Der Abbildungsmaßstab bezeichnet das Verhältnis zwischen Bildgröße und Objektgröße und ist abhängig von der Brennweite und der Aufnahmeentfernung. Er bestimmt auch die Schärfentiefe und die Beugung mit. Ein Abbildungsmaßstab von 1:1 entspricht der Abbildung in natürlicher Größe, 1:2 der halben natürlichen Größe und 2:1 der doppelten natürlichen Größe.


Quelle: fotoMagazin 02/2002