Foto-Recht

Welcher Rechtsschutz besteht bei digital bearbeiteten Bildern?

Der Hamburger Rechtsanwalt Helmuth Jipp gab im fotoMAGAZIN 07/1994 Auskunft über Rechtsfragen zur digitalen Bildverarbeitung.

Die Computertechnologie hat es möglich gemacht, dass Fotos digital gespeichert werden und jederzeit abrufbar sind. Archivierung und Bildvermittlung werden so wesentlich vereinfacht. Darüber hinaus kann am Computer mittlerweile mühelos ein Foto verändert werden. Muss der Fotograf die Digitalisierung seiner Bilder bei Agenturen hinnehmen, und welchen Schutz hat er vor unerwünschten Bildmanipulationen?

Seit dem Aufkommen der neuen Technologie Ende der 80er Jahre gibt es immer noch keine Rechtsprechung deutscher Gerichte zu dieser Problematik.
Nach Meinung von Experten wie Wolfgang Maaßen, dem Justitiar des Bundes Freischaffender Foto-Designer, ist eine Bildagentur berechtigt, die vom Fotografen übernommen Aufnahmen zu digitalisieren und im eigenen Bildarchiv zu speichern. Einer Einwilligung des Fotografen bedarf es nicht. Voraussetzung ist aber, dass dieses Archiv nur für den Gebrauch in der Bildagentur bestimmt ist und Dritte keinen Zugriff auf die Daten haben.
Die Agentur darf keine Veränderungen an den Fotos vornehmen, da wie auch sonst das Urheberrecht das Werk des Künstlers vor Veränderungen schützt.
Sinnvollerweise sollte ein Fotograf, der an der Verbreitung seiner Werke interessiert ist, einer Digitalisierung zustimmen, die auch Dritten (etwa Kunden der Agentur) den Zugang ermöglicht. Der Agenturkunde darf Bildmanipulationen nicht ohne Einwilligung des Fotografen vornehmen.
Ausgenommen sind Änderungen, die der Vertragszweck erfordert, wie Verkleinerungen oder die Beseitigung von nicht gewollten Unschärfen.
Die Digitalisierung macht eine Kontrolle der Verwertung schwieriger, denn der elektronische Abruf hinterlässt keine Spure. Eine unbefugte Veröffentlichung lässt sich häufig nur schwer auffinden und bleibt ohne schwerwiegende Folgen. Der ertappte Übeltäter muss lediglich die übliche Lizenzgebühr (ohne Zuschlag!) zahlen.

Quelle: fotoMagazin 07/1994