Foto-Recht

Wie kann sich der Fotograf für die Arbeit mit Models rechtlich absichern?

Der Kölner Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Prinz gab im fotoMAGAZIN 11/1994 Auskunft über das Recht am eigenen Bild.

Ein Fotograf hat von einem Fotomodell Aufnahmen gemacht. Nach Zahlung des Honorars lässt er sich von der jungen Frau eine Quittung unterschreiben. Einige seiner Fotos werden später in einem kleinen Katalog veröffentlicht. Daraufhin meldet sich das Model und fordert eine Honorarnachzahlung. Sie ist der Meinung, dass die Bilder ausschließlich für private Zwecke gedacht waren.

Jeder Fotograf, der sich mit der Anfertigung von Personenaufnahmen (vor allem Porträt- und Aktfotos) beschäftigt, steht vor der Frage, ob er die Bilder auch kommerziell verwerten darf. Sei es in der Eigenwerbung oder bei der Lizenzeinräumung an Verlage, Bild- und Werbeagenturen, die ihrerseits die Aufnahmen kommerziell nutzen wollen. Nach einer Veröffentlichung kommt es häufig zu Konflikten, wie in dem oben geschilderten Fall. Die gute Bekannte, die aus Gefälligkeit Modell gestanden hat, tritt mit Honorarforderungen an den Fotografen heran, wenn sie sich beispielsweise plötzlich als "Blondine des Tages" in der Boulevard-Zeitung wieder findet.
Vielleicht wendet sie sich auch direkt an den Verlag, die Agentur oder das werbende Unternehmen und verlangt Honorar, das üblicherweise nicht selten Tausende von Mark beträgt. Diesen Betrag wird sich das Unternehmen sofort vom Fotografen erstatten lassen. Es darf davon ausgehen, dass ein Foto "rechtfrei" ist, also der Fotograf die erforderlichen Rechte für die Nutzung des Bildes besitzt.
Was ist zu tun? Hier gibt es nur einen Rat. Der Fotograf muss sich vor der Session mit dem Model die Einwilligung holen, dass seine Bilder auch kommerziell verwendet werden dürfen. Der Verwendungszweck sollte möglichst präzise angegeben werden. Unklarheiten gehen zu Lasten des Fotografen. Aus Beweisgründen ist deshalb eine schriftliche Vereinbarung sinnvoll. Darin sollte der Hinweis stehen, dass eines oder mehrere Bilder der Serie auch Agenturen und Verlagen zur Nutzung überlassen werden dürfen. Es ist anzuraten, dem Model ein angemessenes Honorar zu zahlen. In diesem Fall wird die Einwilligung zur im Verhältnis zum Honorar üblichen kommerziellen Nutzung vermutet.
Dem Fotografen ist in unserem Fall daher zu empfehlen, die Honorarnachforderung abzulehnen. Das Model hätte, wenn es ein angemessenes Honorar erhalten hat, ausdrücklich vereinbaren müssen, dass diese Fotos nur für private Zwecke verwendet werden dürfen.

Quelle: fotoMagazin 11/1994