Foto-Recht

Fotoverbot für Vermieter

Der Hausherr hatte gleich drei Fotografen angeheuert, die nun in der Wohnung seines Mieters am Werke waren. Eigentlich wollten die Herren defekte Rollladen ablichten. Dagegen hatte der Mieter nichts einzuwenden. Als die eifrigen Bildermacher jedoch den Rest der Wohnung ebenfalls im Bild verewigten, wurde er aggressiv. Nach kurzem Handgemenge entriss der erboste Mieter einem der Eindringlinge die Kamera. Zurecht, entschied jetzt das Oberlandesgericht Düsseldorf. Vermieter dürfen in den Wohnungen ihrer Mieter nicht gegen deren Willen fotografieren. Notfalls können Mieter den Film sogar mit Gewalt aus der Kamera nehmen, denn in dieser Situation ist das Fotografieren ein rechtswidriger Angriff auf ihr Persönlichkeitsrecht.

Quelle: fotoMagazin 08/1995