Foto-Recht
Wann dürfen Fotos honorarfrei abgedruckt werden?
Der Kölner Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Prinz gab im fotoMagazin 06/1995 Auskunft über den Fall Newton gegen Schwarzer
Im November 1993 veröffentlichte die Zeitschrift EMMA einen sechsseitigen Artikel, der sich mit Helmut Newtons Fotos befasste. Die Autorin Alice Schwarzer versuchte mit ihrer Bildanalyse zu belegen, dass die Aufnahmen Newtons nicht nur sexistisch und rassistisch, sondern auch faschistisch sind. Ihr Beitrag wurde mit 19 Newton-Fotos bebildert. Das Landgericht München verurteilte die EMMA-Herausgeberin daraufhin zu Schadensersatzzahlungen. Was steckt hinter diesem Urteil?
Die journalistische Arbeit lebt davon, dass eigene Positionen durch Zitate aus fremden Werken untermauert werden. Will man sich kritisch mit Fotografien auseinandersetzen, ist es unumgänglich, diese als Beleg der eigenen Thesen zu präsentieren. Der Gesetzgeber hat dies berücksichtigt. Zitate sind auch dann zulässig, wenn es sich bei ihnen um urheberrechtlich geschützte Werke handelt. Allerdings zieht das Gesetz strenge Grenzen zu Gunsten des Urhebers. Nur dort, wo Text und zitiertes Werk in unmittelbarer Beziehung zueinander stehen, muss der Urheber die entschädigungslose Vervielfältigung und Verarbeitung seiner Werke hinnehmen. Selbst wenn diese Beziehung besteht, ist die Wiedergabe fremder Werke nur so lange zulässig, wie es zum Zwecke des Zitates unbedingt erforderlich ist. Das Landgericht München ist der Ansicht, dass der Abdruck von 19 Fotos in einem sechsseitigen Artikel das Maß des Erforderlichen überschreitet.
Ob diese Entscheidung den Bedürfnissen der modernen Massenkommunikation gerecht wird, ist zweifelhaft. Informationen werden in unserer Mediengesellschaft weit stärker durch Bilder vermittelt, als dies noch vor wenigen Jahren der Fall war. Zur grundsätzlich garantierten Freiheit der Meinungsäußerung gehört heute deshalb auch, nicht nur zwei oder drei Bilder zitieren zu dürfen, wenn über das Werk eines Fotografen kritisch berichtet wird. Immerhin: Dem Anliegen der Fotografen kommt dieses Urteil entgegen.