Veröffentlicht am: 21.05.2024 um 16:49 Uhr:
Köln: Zwei neue Badestellen am Fühlinger See
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Die Stadt Köln hat den Weg frei gemacht für zwei neue Badestellen am Fühlinger See. Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 16. Mai 2024, die dafür notwendige Änderung der Nutzungssatzung der Sport- und Erholungsanlage Fühlinger See beschlossen. Damit stehen den Kölner*innen ab sofort zwei zusätzliche Bademöglichkeiten im Kölner Norden zur Verfügung.
Die Badestellen, an denen das Schwimmen kostenlos ist, befinden sich an See 1 und See 7. Bojenketten kennzeichnen den zulässigen Badebereich im Wasser, die Einstiege am Ufer sind durch Schilder gekennzeichnet. An den neuen Badestellen ist das Schwimmen ab sofort möglich – allerdings ausdrücklich auf eigene Gefahr. Denn anders als im benachbarten Naturbad "Blackfoot Beach" bleiben die zwei neuen Badestellen unbeaufsichtigt. Unmittelbar neben den beiden Badestellen ist jeweils eine Notrufsäule installiert worden. Mit ihnen können bei Notfällen Rettungskräfte alarmiert werden. Während der Badesaison, die vom 1. Mai bis 30. September geht, werden die Säulen regelmäßig gewartet.
Die Badestellen werden täglich in Augenschein genommen und deren Zugänge Bedarf gereinigt. Zudem wird die Wasserqualität während der Badesaison zu vorgegebenen Stichtagen überprüft. Taucher*innen haben den Einstiegsbereich auf mögliche Gefahrenquellen abgesucht.
Die Stadt Köln wendet für die Einrichtung der beiden Badestellen jährlich 28.000 Euro auf. Die Sport- und Erholungsanlage Fühlinger bietet überdies zahlreiche weitere Möglichkeiten für Freizeitaktivitäten und Sport sowie einen regelmäßigen Trainings- und Wettkampfbetrieb auf dem Gewässer. Neben der Einrichtung der neuen Badestellen folgt die aktualisierte Satzung den Anforderungen eines geänderten Nutzungsverhaltens und erweitert die Freizeitgestaltung für unterschiedlichste Interessensgruppen.
Weitere Informationen zur Erholungsanlage Fühlinger See «
Quelle: Pressemitteilung der Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - J. Doppke-Metz - vom 17. Mai 2024