Veröffentlicht am: 14.06.2024 um 06:37 Uhr:
Leverkusen: Sauberes Leverkusen: Schwerpunktaktion des Kommunalen Ordnungsdienstes gegen Vermüllung im Stadtgebiet
» Um hier im Sinne eines einladenden Stadtbildes gegenzusteuern, wurde in der Stadtverwaltung die Projektgruppe „Sauberes Leverkusen“ unter der Federführung des Dezernates für Bürger, Umwelt und Soziales eingerichtet. Sie systematisiert und koordiniert die verschiedenen unterschiedlichen Maßnahmen und Projekte der Stadt zur Abfallvermeidung und Abfallentsorgung.
Neben der Avea, den Technischen Betrieben
Leverkusen AöR, der Job Service
Leverkusen gGmbH (JSL), dem Fachbereich Stadtgrün und dem NaturGut Ophoven ist hierbei auch der Fachbereich Ordnung und Straßenverkehr mit dem Kommunalen Ordnungsdienst eng eingebunden.
Im Rahmen des Konzepts „Sauberes Leverkusen“ startet der Fachbereich Ordnung und Straßenverkehr im Juni eine erste Schwerpunktaktion mit verstärkten Kontrollen gegen Vermüllung im Stadtgebiet. Die Aktion beginnt am Montag, 17. Juni, und läuft bis einschließlich Sonntag, 23. Juni 2024. Im Zuge der Aktion werden die Mitarbeitenden des Kommunalen Ordnungsdienstes Örtlichkeiten, die besonders häufig gemeldet werden oder als Müllschwerpunkte bekannt sind, verstärkt (und auch in Zivil) kontrollieren.
„Abfallvermeidung und die Sorge für ein ansprechendes Stadtbild ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Deshalb wird der Kommunale Ordnungsdienst nun auch vereinzelt in Zivil im Stadtgebiet unterwegs sein, um auf Müllvergehen zu achten. Wir wollen diese Aktion und zukünftige Kontrollen hiermit frühzeitig ankündigen, um für die Thematik zu sensibilisieren“, erläutert Steffen Franzkowski, als Leiter des Fachbereiches Ordnung und Straßenverkehr.
Zu den Orten, auf die der Kommunale Ordnungsdienst ein besonderes Augenmerk legen wird, gehört auch der Busbahnhof in Wiesdorf. Hier gab es vor einigen Jahren, unter anderem aufgrund herumliegender Essens- und Verpackungsreste, sehr viele Ratten. Zudem war der neugebaute Busbahnhof bereits nach wenigen Monaten zunehmend vor allem durch weggeworfene Zigarettenkippen verdreckt, die den optischen Eindruck an diesem wichtigen städtischen Eingangsbereich und Mobilitätsknotenpunkt negativ beeinträchtigen und für regelmäßige Beschwerden sorgen.
Mit dem punktuellen Einsatz des Kommunalen Ordnungsdienstes in Zivil folgt die Stadt Leverkusen dem Beispiel und der Erfahrung umliegender Städte und Kommunen. Durch uniformierte Einsatzkräfte können Verstöße im Bereich Ordnung und Sauberkeit kaum „auf frischer Tat“ festgestellt werden, da die Mitarbeitenden durch die Uniform eindeutig und in der Regel schon von Weitem zu erkennen sind. Dies gilt zum Beispiel auch für Verunreinigungen durch Hundekot, auf die ebenfalls vermehrt geachtet wird.
Durch derartige Schwerpunktaktionen und auch zukünftige Kontrollen sollen die Verstöße in Bezug auf wilden Müll im Stadtgebiet langfristig reduziert werden. Im Fokus stehen dabei ebenfalls Müllablagerungsschwerpunkte im Stadtgebiet, an denen in der Vergangenheit zum Teil Abfall in größerem Umfang illegal entsorgt wurden. Durch einen höheren Kontrolldruck und den zivilen Einsatz des Kommunalen Ordnungsdienstes soll versucht werden, solche teilweise gewerblichen illegalen Müllablagerungen aufzudecken bzw. durch die Erhöhung der Kontrollintensität eine entsprechende Abschreckung zu erreichen.
Im Zuge von Kontrollen oder Feststellungen werden sich die Mitarbeitenden des Kommunalen Ordnungsdienstes bei Bedarf gegenüber Betroffenen ausweisen, bzw. anlassbezogen uniformierte Einsatzkräfte hinzuziehen.
Festgestellte Verstöße gegen die Regelungen der Leverkusener Stadtordnung (Leverkusener Stadtordnung, § 6 Verunreinigung der Straßen und Anlagen) bzw. gegen die Bestimmungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und haben in Bezug auf kleinere Vergehen in der Regel ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro zur Folge. Betroffene erhalten hierzu nach Bearbeitung durch den Innendienst ein entsprechendes Schreiben der Bußgeldstelle. Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz können illegale Müllentsorgungen jedoch grundsätzlich mit einer Geldbuße bis zu 100.000 Euro geahndet werden. «
Quelle: Pressemitteilung der Stadtverwaltung Leverkusen vom 13. Juni 2024