Veröffentlicht am: 05.09.2024 um 22:16 Uhr:
Auto und Verkehr: Fragen an die ACV-Experten - Blitzer-Warn-App/Blitzerwarnung im Radio
» Verkehrsrecht
Harry J. aus Hamburg fragt: Laut Gerichtsurteil dürfen weder Fahrer noch Beifahrer eine Blitzer-Warn-App nutzen. Warum dürfen dann Radiosender auffordern, Blitzer zu melden, die sie hernach über den Verkehrsfunk veröffentlichen?
Pierre Torster, Experte für Verkehrsrechtsfragen bei KLUGO: Richtig ist, dass die Nutzung und sogar das Mitführen von Radarwarnern verboten ist und mit einem Bußgeld von 75 Euro sowie einem Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg geahndet wird. Aber nicht nur Radarwarner sind unzulässig, auch die Verwendung von entsprechenden Applikationen auf dem Mobiltelefon ist unzulässig. Eine allgemein vom konkreten Standort des Fahrers unabhängige Information über Geschwindigkeitskontrollen ist hingegen erlaubt, also etwa im Radio oder auf Internetseiten. «
Quelle: ACV PROFIL - Ausgabe 05-23