Veröffentlicht am: 16.08.2024 um 08:06 Uhr:

Köln: Derzeit keine Online-Zulassung oder -Abmeldung möglich

Normalbetrieb in der Zulassungsstelle – Kfz-Dienstleistungen selten online nachgefragt

» Fahrzeuge können in Köln derzeit nicht online zugelassen oder abgemeldet werden, der Zugang zum i-Kfz Portal der Stadt Köln ist bis auf Weiteres gesperrt. Die Stadt Köln arbeitet daran, geänderte Vorgaben des Kraftfahrt-Bundesamtes zu erfüllen. Die Abschaltung von i-Kfz hat keine Auswirkungen auf die Dienstleistungen in der Kfz-Zulassungsstelle, sondern nur auf die Online-Dienste.

Abmeldungen können in der Kfz-Zulassungsstelle als Kurzanliegen an der Infotheke oder am Spezialschalter erledigt werden, an diesen Schaltern wird mehr Personal eingesetzt. Zudem kann ein Kölner Fahrzeug in einem der Kundenzentren abgemeldet werden. Für die anderen klassischen Kfz-Anliegen wie eine Zulassung benötigt man einen Termin, den man unter der Telefonnummer 0221 / 221-0 oder unter https://termine.stadt-koeln.de/m/kfz-zulassung/extern/calendar/?uid=67523a04-37af-4131-9495-0a3566e0eb8b buchen kann.

Bis zum 14. August 2024 eingegangene Anträge werden kurzfristig bearbeitet. Die Kund*innen erhalten ihre Unterlagen in den kommenden Tagen.

Im Jahr 2023 hat die Stadt Köln etwa 235.000 Kfz-Dienstleistungen wie An- und Abmeldungen erbracht. Zum Vergleich: Nur 18.770 Kfz-Dienstleistungen gingen seit September 2023 online über das i-Kfz-Portal ein.


Über i-Kfz

Die Gesamtprojektleitung von i-Kfz liegt beim Kraftfahrzeugbundesamt. Die Kommunen sorgen für die Umsetzung vor Ort und stellen i-Kfz-Portale für Zulassungsvorgänge bereit.

Seit 2015 wurde das Kraftfahrzeugmeldewesen schrittweise digitalisiert. Zunächst konnte die Abmeldung von Fahrzeugen im Internet beantragt werden, 2019 kamen An- oder Ummelden für Privatpersonen hinzu. Schließlich senkte der Bund im September 2023 die Gebühren für alle Zulassungsvorgänge via Internet und ermöglichte auch Großkunden wie Autohäusern und Zulassungsdienstleistern den Zugang. Mit jeder Stufe stiegen die Anforderungen an Nachweise, die beim Kraftfahrtbundesamt darzulegen sind (sogenanntes Informationssicherheitsmanagementsystem). «


Quelle: Pressemitteilung der Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - vom 15. August 2024

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