Veröffentlicht am: 24.08.2024 um 11:26 Uhr:
Köln: "Besser durch Köln"
» Die Verwaltung hat eine Vorlage zur Finanzierung der zweiten Bearbeitungsstufe des nachhaltigen Mobilitätsplans "Besser durch Köln" für den Verkehrsausschuss am Dienstag, 10. September 2024, eingebracht, damit eine europaweite Ausschreibung vorbereitet werden kann. Bis Anfang des kommenden Jahres wird eine Strategie, wie das bereits beschlossene Leitbild erreicht werden soll, entwickelt und politisch beschlossen. Damit ist die erste Stufe des nachhaltigen Mobilitätsplans abgeschlossen.
Mit Start der zweiten Bearbeitungsstufe werden ab Mitte 2025 auf Basis dieser Strategie konkrete Maßnahmenpakete bearbeitet. In einem Umsetzungsplan soll definiert werden, welche Prioritäten für die Realisierung gelten und welche Ressourcen für die Umsetzung erforderlich sind. Mit einem zu entwickelnden Evaluationskonzept soll nach der Umsetzung von Maßnahmen kontinuierlich überprüft werden, ob die festgelegten Ziele des nachhaltigen Mobilitätsplans erreicht worden sind oder ob Anpassungen erforderlich sind. Die Gesamtkosten für die Erstellung der Maßnahmen- und Umsetzungsplanung sowie des Evaluationskonzepts belaufen sich voraussichtlich auf 735.000 Euro. Bis Ende 2026 soll die zweite Bearbeitungsstufe abgeschlossen sein.
Beteiligung wird fortgesetzt
Die umfassende Beteiligung soll fortgeführt werden. Die verwaltungsinterne Projektgruppe, der Lenkungskreis der Beigeordneten, der Mobilitätsbeirat sowie weitere Formate werden sowohl mit lokalen als auch regionalen Beteiligten – beispielweise Interessenverbänden und benachbarten Kommunen – weiterhin bestehen bleiben.
Fördermittel
Die Stadt Köln hat sowohl beim NRW-Förderprogramm "Vernetzte Mobilität und Mobilitätsmanagement" (240.000 Euro) als auch beim Bundesprogramm "nachhaltig. mobil. planen." (477.750 Euro) Fördermittelanträge gestellt.
Beschlussvorlage im Ratsinformationssystem
Weitere Informationen zum Mobilitätsplan "Besser durch Köln" «
Quelle: Pressemitteilung der Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - vom 23. August 2024