Veröffentlicht am: 04.09.2024 um 11:46 Uhr:
Köln: Ost-West-Achse
» Die Verwaltung hat die Beschlussvorlage zur oberirdischen oder unterirdischen Planungsalternative im Innenstadtbereich heute um drei Anlagen ergänzt. In Anlage 18 werden 117 Fragen aus verschiedenen Gremiensitzungen beantwortet, die nach der Einbringung der Beschlussvorlage aufgekommen sind. Sie sind in folgende Rubriken zu unterteilen:
- Archäologische Untersuchungen und Grabungen im Zusammenhang mit dem Bauablauf
- Kölner Verkehrsbetriebe-Betrieb und Fahrgastdaten
- Klima/Umwelt
- Finanzierung
- Planung und mögliche Risiken
- Beschlussvorlage
Weiterhin wurde die Beschlussvorlage um die Anlage "01 Neu-Öffentlichkeitsbeteiligungskonzept" ergänzt. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass die Kölner*innen – wie auch im Planungsbereich "West" – ihre Hinweise und Perspektiven in die weitere Planung einbringen können.
Änderungen des Fördersatzes auf 90 Prozent
Anlässlich der Novellierung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetztes (GVFG) im Jahr 2020 hat das Land NRW beschlossen, den maximalen Fördersatz des Landes für "Neu- und Ausbau" von 15 auf 20 Prozent zu erhöhen.
Daher hat die Verwaltung für die Kapazitätserweiterung auf der gesamten Ost-West-Achse eine Kostenkalkulation unter der Annahme zusammengestellt, dass eine Förderung von bis zu 95 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten möglich ist, unabhängig davon, für welche Variante sich die Politik entscheidet (Bundesfördersatz 75 Prozent + Landesfördersatz 20 Prozent). Dieser Annahme folgend wurde die Investitionsmaßnahme im ÖPNV-Bedarfsplan des Landes NRW angemeldet. Im Rahmen weiterer Gespräche wurde diese langjährig bestehende Annahme durch den Fördermittelgeber korrigiert. Die Investitionsmaßnahme wird seitens des Fördermittelgebers nicht als Neubau, sondern als Kapazitätserweiterung eingestuft. Somit wird der Bundesfördersatz in Höhe von 75 Prozent durch das Land nur um 15 Prozent auf 90 Prozent aufgestockt. Demensprechend ist in der Anlage 17 der maximale Fördersatz der Maßnahme auf 90 Prozent korrigiert worden. Die Korrektur hat auch Auswirkungen auf Angaben im Kriterienkatalog, der deshalb überarbeitet wurde und nun als neue Anlage "4.1 Neu Kriterienkatalog" vorliegt.
Abschlussbericht zur Nutzen-Kosten-Untersuchung
Es ist unüblich mit dem Abschluss der Vorplanung bereits die bundesweit standardisierte Nutzen-Kosten-Untersuchung (NKU) durch einen externen Gutachter durchführen zu lassen. Auf besonderen Wunsch der Politik wurde dies veranlasst. Im Ergebnis sind beide Alternativen durch den Bund und das Land förderfähig. In welcher Höhe der Nutzen-Kosten-Index über dem Faktor 1,0 liegt, ist nicht von Belang, da der Fördermittelgeber die Vergabe von Fördermitteln und deren Umfang nach eigenem Ermessen priorisieren kann, sofern die Förderfähigkeit über dem Faktor 1,0 liegt. Erst nach Abschluss der Genehmigungsplanung und gleichzeitiger Einreichung des Förderantrages, was voraussichtlich zwei Jahre nach dem politischen Entscheid erfolgen soll, wird der NKI mit den aktualisierten Daten fortgeschrieben.
Die Anlage zum Abschlussbericht des NKU Gutachtens zur unterirdischen Alternative sowie der erläuternde Bericht zur oberirdischen Alternative befindet sich derzeit in abschließender Abstimmung und soll nächste Woche als Anlage zur Beschlussvorlage beigefügt werden.
Hintergrund
Gemäß dem Ratsbeschluss vom 18. Dezember 2018 ist eine Kapazitätserweiterung durch den Einsatz längerer Bahnen auf der Stadtbahnlinie 1 vorgesehen und für den Innenstadtbereich gleichberechtigt eine oberirdische und eine unterirdische Alternative für die neuen 90 Meter langen Stadtbahnen geplant worden, die 50 Prozent mehr Fahrgäste als bisher aufnehmen können.
Die Beschlussvorlage "Politischer Variantenentscheid für die Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-Achse, Bereich Innenstadt" wurde dem Rat der Stadt Köln am 29. Mai 2024 in die politischen Gremien eingebracht. Eine erneute Befassung des Rates der Stadt Köln ist für die Sitzung des Verkehrsausschusses am Dienstag, 10. September 2024, vorgesehen.
Beide Planungen sind mit dem Ziel entwickelt worden, die Lebens- und Aufenthaltsqualität in der Innenstadt zu verbessern. Deshalb ist die Neuorganisation des Fuß-, Rad- und Kfz-Verkehrs beider Alternativen vergleichbar: Es ist nur noch ein Kfz-Fahrstreifen pro Fahrtrichtung geplant, es ist ein Tempolimit von 30 Stundenkilometer in der Innenstadt vorgesehen und der Durchgangsverkehr weitgehend herausgenommen.
Eine Zufahrts- und Liefermöglichkeit für Anwohner*innen und Geschäfte ist dabei sichergestellt. Außerdem entfallen die Fahrbahn, die nördlich um den Neumarkt herumführt sowie das dortige Stadtbahngleis. Die gewonnenen Freiflächen werden dem Fuß- und Radverkehr und Aufenthaltsbereichen zur Verfügung gestellt. Auch in der Aachener Straße und der Richard-Wagner-Straße werden die Verkehre neu geordnet und nach Stadtbahn- sowie Kfz-Verkehr gebündelt.
Über das Projekt
Das Bauvorhaben "Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-Achse" ist ein Großprojekt mit wesentlicher Bedeutung für den ÖPNV, die Mobilitätswende sowie die Entwicklung der Kölner Innenstadt. Dabei planen die Kölner Stadtverwaltung und die Kölner Verkehrsbetriebe die Infrastruktur für eine leistungsfähigere Linie 1. Das betrifft insgesamt 37 Haltestellen von "Bensberg" bis "Weiden West", an denen künftig längere Züge eingesetzt werden. Dafür werden fast alle Haltestellen der Linie 1 umgebaut und die Bahnsteige verlängert. Auftraggeberinnen sind die Stadt Köln und die Kölner Verkehrsbetriebe. Die ämterübergreifende "Projektgruppe Ost-West-Achse" betreut das Projekt. Sie besteht aus Mitarbeiter*innen des Amtes für Straßen und Radwegebau sowie des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau. Die Projektgruppe arbeitet eng mit den Kölner Verkehrsbetriebe zusammen. Innerhalb des Projekts gibt es einzelne Teilprojektleitungen. So verantworten die Kölner Verkehrsbetriebe den rechtsrheinischen Ausbau, inklusive der Haltestellen im Bestandstunnel. Die beiden städtischen Ämter sind für die linksrheinische Planung verantwortlich.
Vorlage im Ratsinformationssystem
Ausbau der Ost-West-Achse «
Quelle: Pressemitteilung der Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - vom 2. September 2024