Veröffentlicht am: 12.09.2024 um 10:08 Uhr:
Köln: Kölner Taxigewerbe beantragt Tarifanpassung
» Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt Köln eine Beschlussvorlage zur Änderung der Rechtsverordnung über die Beförderungsentgelte für Taxis – Kölner Taxitarif genannt – vorgelegt. Interessenvertretungen aus dem Kölner Taxigewerbe haben sich für die Änderung des Taxitarifs zum 1. Februar 2025 ausgesprochen und diese mit dezidierter Begründung beantragt.
Der aktuelle Kölner Taxitarif vom 28. Juni 2022 ist seit September 2022 gültig. Nach eingehender Prüfung des erneuten Antrages durch die Verwaltung unter Beteiligung der Interessenverbände schlägt die Verwaltung dem Rat vor, den Tarif erneut moderat anzupassen sowie Festpreise innerhalb eines Tarifkorridors einzuführen:
Ab dem 1. Februar 2025 sollen demnach die Kilometerpreise von 2,60 Euro auf 2,80 Euro (bis sieben Kilometer) und von 2,20 Euro auf 2,40 Euro (ab dem siebten Kilometer) geändert werden. Unverändert soll die Gebühr für die verkehrs- und kundenbedingte Wartezeit (0,50 Euro je Minute) bleiben. Bei einer durchschnittlichen Fahrstrecke von sieben Kilometern Länge und vier Minuten Wartezeit ändert sich der Preis beispielsweise von 25,10 Euro auf 26,50 Euro.
Zum Hintergrund: Bereits Ende 2023 hat eine Interessenvertretung aus dem Kölner Taxigewerbe bei der Verwaltung die Änderung des Kölner Taxitarifs beantragt. Dies hat sie mit folgendem Argument begründet: Die Bundesregierung hat Ende November 2023 entschieden, den Mindestlohn ab Januar 2024 auf 12,41 Euro und ab Januar 2025 auf 12,82 Euro zu erhöhen. Da die Mindestlohnerhöhung durch die Bundesregierung nun deutlicher ausfällt als ursprünglich geplant, bedarf es laut Taxigewerbe auch einer erneuten Anpassung des Tarifs.
Auf Wunsch einer weiteren Interessenvertretung werden Regelungen bezüglich der Festpreise innerhalb eines Tarifkorridors eingeführt. Diese gelten für Fahrten auf vorherige Bestellung und wurden in München bereits erfolgreich einführt. Das bedeutet konkret: Bei der Vermittlung von vorbestellten Fahrten können Taxi-Unternehmer*innen oder die Vermittlungszentrale den Preis im Vorhinein anpassen. Diese Anpassung kann bis zu minus fünf Prozent bis maximal plus 20 Prozent des regulären Beförderungsentgeltes des Taxitarifs betragen.
Mit der Anpassung sollen die Taxiunternehmer*innen insbesondere in die Lage versetzt werden, die zwischenzeitlich erheblich gestiegenen Kosten aufzufangen und ihren Fahrer*innen den gesetzlichen Mindestlohn von 12,82 Euro ab Februar 2025 zahlen zu können. Generell führen die Personalkostenentwicklung sowie Umsatz-Einbrüche zu finanziellem Druck auf das Taxigewerbe. «
Quelle: Pressemitteilung der Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - 5. September 2024