Veröffentlicht am: 13.09.2024 um 08:55 Uhr:

Bundesregierung: Kulturstaatsministerin Roth zur Besserstellung der Clubs in der heute beschlossenen Baurechtsnovelle: "Eine gute Nachricht für die Clubkultur"

Das Bundeskabinett hat heute [4. September 2024] einen Entwurf zur Novelle des Baugesetzbuches beschlossen. Darin gibt es erstmals eine eigene Kategorie für Musikclubs, sie fallen also nicht mehr unter den Nutzungsbegriff der Vergnügungsstätten.

» Mit der Anpassung des Baurechts und der damit verbundenen Anerkennung der kulturellen Bedeutung der Clubs setzt die Bundesregierung ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um.

Kulturstaatsministerin Claudia Roth: „Musikclubs sind Orte, in denen Kultur stattfindet und gelebt wird. Sie bringen Menschen unterschiedlicher Lebenswelten zusammen und fördern ein Zusammenleben in Vielfalt. Deshalb ist diese Novelle eine gute Nachricht für die Clubkultur. Denn endlich gibt es nun im Baurecht eine Anerkennung der kulturellen Bedeutung der Clubs.

Mein Haus und ich haben uns sehr dafür eingesetzt, das Baurecht für die Kultur insgesamt und die Clubs im Besonderen zu verbessern. Durch die Novelle kann Clubkultur in der Stadtentwicklung in Zukunft eine andere und größere Rolle spielen. Das ist gerade in Hinblick auf die zunehmende Verdrängung aus den Innenstädten sehr wichtig. Kultur hat für die Stadtentwicklung eine große Bedeutung: Sie ist ein entscheidender Standortfaktor und steigert die Lebensqualität und Attraktivität des Umfeldes.

Auch bei der Frage des Lärmschutzes brauchen die Clubs aber auch noch mehr Spielräume. Dafür werden mein Haus und ich uns innerhalb der Bundesregierung einsetzen.

Die Förderung der Clubkultur ist für mich ein wichtiges Anliegen, das wir in meinem Haus etwa mit dem Spielstättenprogrammpreis APPLAUS oder den Clubförderprogrammen der Initiative Musik voranbringen.“

Die Federführung für die Novelle des Baugesetzbuches liegt beim Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Die Novelle soll in diesem Jahr vom Bundestag beschlossen werden. «


Quelle: Pressemitteilung 211 des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung vom 4. September 2024

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