Veröffentlicht am: 11.09.2024 um 11:27 Uhr:
Aachen: Rat beschließt Lärmaktionsplan einstimmig
» Mit dem Beschluss wird die Verwaltung gleichzeitig beauftragt, die Umsetzung der aufgeführten Maßnahmen durch die jeweils zuständigen Fachbereiche der Stadt oder in Abstimmung mit externen Akteuren schrittweise voranzutreiben. Das bedeutet: Die fachliche Umsetzbarkeit wird nun genau geprüft und vorbereitet, erforderliche Finanzmittel werden eingeworben und die Planungen schließlich schrittweise umgesetzt. Soweit erforderlich, werden für einzelne Maßnahmen konkretisierende Beschlüsse von den jeweils verantwortlichen Fachbereichen eingeholt – auch mit Blick auf Zuständigkeiten, Kosten und finanzielle Mittel. Über die Umsetzung wird die Verwaltung regelmäßig berichten.
Im Februar und Mai dieses Jahres gab es Beteiligungsrunden, bei denen Bürger*innen ihre Anmerkungen und Hinweise zu belastendem Lärm in ihrer Umgebung bei der Stadt melden konnten. Diese sind konkret in die jetzt beschlossene Fassung eingeflossen.
Die so genannte EU-Umgebungslärmrichtlinie und die Umsetzung im Bundesimmissionsschutzgesetz fordern von Städten und Kommunen alle fünf Jahre eine aktualisierte Lärmkarte. Nach dem gestrigen Beschluss wird die Fortschreibung des Lärmaktionsplans inklusive der aktualisierten Lärmkarte nun an die zuständigen Stellen beim Land und der Bezirksregierung gemeldet. Beides ist in Kürze auch auf www.aachen.de/laermschutz und jetzt bereits im neuen Ratsinformationssystem der Stadt Aachen in den Unterlagen zur gestrigen Sitzung des Stadtrats zu finden: https://ratsinfo.aachen.de/public «
Quelle: Pressemitteilung der Stadt Aachen vom 05.09.2024