Veröffentlicht am: 29.09.2024 um 09:16 Uhr:

Köln: Bewohnerparken

Ab 1. Oktober 2024 kostet der Bewohnerparkausweis 100 Euro

» Der Rat der Stadt Köln hat im Juni 2024 eine Gebührenordnung für die Ausstellung von Bewohnerparkausweisen beschlossen, die zum 1. Oktober 2024 greift. Die bisherige Jahresgebühr von 30 Euro, die nur die Verwaltungskosten beinhaltete, erhöht sich damit ab 1. Oktober auf 100 Euro. Diese Gebührenordnung gilt übergangsweise für fünf Monate bis zum 28. Februar 2025.

Gebühren ab 1. März 2025

Ab 1. März 2025 wird die Regelung von einer im Rat bereits im Dezember 2023 beschlossenen und am 11. Januar 2024 öffentlich bekanntgemachten neuen und in Teilen strukturell veränderten Gebührenordnung abgelöst. Diese sieht ab diesem Zeitpunkt erstmals eine Staffelung der Gebührenhöhe nach Fahrzeuglängen vor.

Die Jahresgebühr beträgt dann in Abhängigkeit von der Fahrzeuglänge – unterschieden werden drei verschiedene Fahrzeuglängenklassen – 100, 110 oder 120 Euro. Für Fahrzeuge mit einer Länge bis maximal 4.109 Millimeter sind 100 Euro jährlich zu entrichten, für Fahrzeuge mit einer Länge über 4.709 Millimeter beträgt die Jahresgebühr 120 Euro. Für alle Fahrzeuge, die sich zwischen diesen Längenmaßen befinden, sind im Jahr 110 Euro zu zahlen.

Sowohl die ab 1. Oktober 2024 geltende als auch die Gebührenordnung ab 1. März 2025 regeln ebenfalls neu, dass Besitzer*innen von Fahrzeugen mit einer Länge von mehr als 5.600 Millimeter ab 1. Oktober 2024 generell keinen Anspruch mehr auf einen Bewohnerausweis haben. Da die notwendige technische und organisatorische Anpassung zur Gebührendifferenzierung nach Fahrzeuglänge einen zeitlichen Vorlauf benötigt und erst zum 1. März 2025 eingeführt werden kann, hat der Rat in seiner Sitzung am 27. Juni 2024 diese Übergangsregelung beschlossen.

Derzeitige Inhaber*innen von Bewohnerparkausweisen, deren Berechtigungen zum 1. Oktober 2024 zur Verlängerung anstehen, wurden – wie in der Vergangenheit üblich – von der Stadtverwaltung über die anstehende Verlängerung und dabei auch über die neue Gebührenhöhe informiert.

Informationen zum Bewohnerparken in Köln, von der Antragstellung bis zur Beantwortung von häufig gestellten Fragen «


Quelle: Pressemitteilung der Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - vom 27. September 2024

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