Veröffentlicht am: 09.10.2024 um 10:33 Uhr:

Köln: Rat beschließt Erbbaurecht für Fußball-Leistungszentrum des 1. FC Köln

Gleueler Wiese soll unangetastet und dauerhaft als öffentliche Grünfläche erhalten bleiben

» In seiner Sitzung am 1. Oktober 2024 hat der Rat der Stadt Köln über die Bestellung eines Erbbaurechts zur Errichtung und Nutzung eines Gebäudes und dazugehöriger Nebenanlagen für ein Fußball-Leistungszentrum durch den 1. FC Köln in unmittelbarer Nähe zum Geißbockheim entschieden. Außerdem hat er die Vermietung des Ascheplatzes am Fort Deckstein an den 1. FC Köln beschlossen.

Der FC plant, den Belag auf seine Kosten von Tenne in Kunststoffrasen umzuwandeln, der Platz soll damit aufgewertet werden. Außerhalb seiner eigenen Nutzung stellt der 1. FC Köln die Plätze dem Schul-, Vereins- und Breitensport kostenlos zur Verfügung. Gemäß Beschluss des Rates soll hierbei auf eine angemessene Aufteilung der Trainingszeiten geachtet werden. Da sich eine Verringerung der Nutzungszeiten der bisher auf dem Ascheplatz am Fort Deckstein spielenden Vereine durch die geplante Nutzung durch den 1. FC Köln absehbar nicht vermeiden lässt, prüft die Verwaltung, inwiefern diesen Vereinen alternative Spielflächen zur Verfügung gestellt werden können. Der Rat hat eine Schaffung zusätzlicher Trainingskapazitäten bekräftigt.

Eine sportliche Nutzung der Gleueler Wiese soll nicht erfolgen. Der Rat hat die Verwaltung beauftragt, ein Verfahren mit dem Ziel einzuleiten, die Gleueler Wiese in ihrem heutigen unangetasteten Zustand planungsrechtlich dauerhaft als öffentliche Grünfläche festzusetzen, um damit in dem Bereich eine Bebauung auszuschließen und die Gleueler Wiese als Grünfläche zu erhalten. Die Verwaltung wird eine entsprechende Beschlussvorlage in die politische Beratung einbringen.

Der vom 1. FC Köln bereits gemieteten Sportplatz "Kampfbahn" wird weiterhin genutzt, bauliche Veränderungen an dem Rasenplatz sollen nicht vorgenommen werden. «


Quelle: Pressemitteilung der Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - vom 2. Oktober 2024

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