Veröffentlicht am: 15.11.2024 um 05:57 Uhr:

Kölner Verkehrsbetriebe: KVB-Rad - Eingeschränkte Ausleihe und Rückgabe in Sperrzonen der Weihnachtsmärkte - bis 23.12.2024

KVB-Rad: Sperrzonen zur Unfallvermeidung schränken die Nutzung ein

» Die Beachtung der Sperrzonen vermeidet Sonderentgelt in Höhe von 20 Euro

In der Vorweihnachtszeit muss auf den großen Kölner Weihnachtsmärkten und in deren Umfeld mit einem hohen Besucheraufkommen gerechnet werden. Um Unfallgefahren zu reduzieren, hat die Stadt Köln die Weihnachtmärkte auf dem Roncalliplatz, Alter Markt, Heumarkt, Neumarkt und Rudolfplatz sowie deren Umfelder von der Ausleihe und Rückgabe von Leihfahrzeugen, wie z. B. dem Kölner Verkehrsbetriebe-Rad, ausgeschlossen. Dies betrifft auch die in den Sperrzonen befindlichen Stationen des Kölner Verkehrsbetriebe-Rades.

Dies gilt bereits zum Aufbau der Weihnachtsmärkte. Das heißt, ab sofort bis Montag, 23. Dezember, dürfen in den Sperrzonen keine Leihräder, E-Scooter, E-Mopeds etc. ausgeliehen oder zurückgegeben werden. Die Durchfahrt auf Straßen und Radwegen abseits der Weihnachtsmärkte und Fußgängerzonen ist jedoch gestattet.

Für die Nutzung des Kölner Verkehrsbetriebe-Rades wurden die Sperrzonen in die Software des Ortungssystems eingearbeitet und entsprechende Stationen deaktiviert. Somit werden Nutzer, die das Kölner Verkehrsbetriebe-Rad in einer der Sperrzonen zurückgeben, automatisch mit einem Sonderentgelt in Höhe von 20 Euro belastet.

Weitere Infos unter: www.kvb.koeln/weihnachten «


Quelle: Pressemitteilung der Kölner Verkehrsbetriebe - STA - vom 14. November 2024

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