Veröffentlicht am: 15.11.2024 um 19:58 Uhr:
Köln: Stadtrat beschließt Änderungen der Kölner Stadtordnung
» Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 14. November 2024, Änderungen der Kölner Stadtordnung (KSO) beschlossen. Damit das Zusammenleben in Köln weiterhin friedlich und rücksichtsvoll bleibt sowie die Bedürfnisse aller Gruppen berücksichtigt werden, kann die Verwaltung nun auf neue Herausforderungen im öffentlichen Raum angemessen reagieren. Die Änderungen betreffen die Bereiche Straßenmalerei, Straßenmusik, störendes Verhalten in der Öffentlichkeit verbunden mit dem Konsum von Rauschmitteln, die Nutzung von öffentlichen Spiel- und Bolzplätzen sowie das Grillen.
Straßenmalerei
Für das Domumfeld gilt künftig, dass Straßenmalerei dort nicht mehr erlaubt ist, ausgenommen ist der Roncalliplatz. Der Bereich ist wie folgt definiert: Bahnhofsvorplatz mit Trankgasse, Domkloster, Platz rund um den Kölner Dom, Kardinal-Höffner-Platz/Kreuzblume, "Unter Fettenhennen" bis Wallrafplatz sowie "Am Hof" bis Ecke "Dom Hotel".
Straßenmusik
Straßenmusik wird künftig auch in der Altstadt nur an den gekennzeichneten Orten erlaubt sein. Neben den bereits bestehenden vier erlaubten Spielorten rund um den Dom kommt einer "In der Höhle" hinzu. Außerdem bleibt es im Rheingarten erlaubt, zu musizieren. Die Verbotszone beinhaltet auch den Kurt-Rossa-Platz (Schutz von Passant*innen und Radfahrer*innen an der Engstelle Hohenzollernbrücke) und den Abschnitt der Schildergasse zwischen "Kölner Bierbrunnen" und Antonsgasse (Schutz des Antoniterquartiers).
Lachgas
Störendes Verhalten von Lachgas-Konsument*innen in der Öffentlichkeit wird künftig im gesamten Stadtgebiet untersagt und kann ordnungsbehördlich geahndet werden. Dies betrifft zum Beispiel Verunreinigungen, Vermüllung, Grölen, Belästigung von anderen Personen, Gefährdung anderer Personen durch Herumliegenlassen von leeren Kartuschen und Gasflaschen. Bisher bezog sich die Stadtordnung ausschließlich auf störendes Verhalten in Verbindung mit dem Konsum von Alkohol, Drogen und ähnlichen Substanzen.
Öffentliche Spiel- und Bolzplätze
Die Regeln für öffentliche Spiel- und Bolzplätze im Stadtgebiet werden angepasst: Der Konsum von Cannabis und Lachgas wird dort nun explizit verboten. Außerdem wird dort das Fahren mit E-Rollern/E-Scootern und das Befahren mit motorbetriebenen Fahrzeugen egal welcher Antriebsart untersagt.
Grillen
Das Grillverbot gilt jetzt auch für öffentliche Verkehrsflächen. Diese Flächen werden von vielen Menschen genutzt. Deshalb ist es wichtig, dass sie nicht als Grillfläche benutzt werden.
Ordnung und Sicherheit im Umfeld der Kölner Stadien
Rund um die Stadien gelten nicht nur für Besucher*innen, sondern auch für Passant*innen vor Veranstaltungen besondere Regeln. Bisher durften aus Sicherheitsgründen vier Stunden vor dem Beginn einer Veranstaltung keine Glasflaschen oder Dosen mitgeführt werden. Um Bürger*innen im Umfeld der Stadien, etwa auf der Jahnwiese, nicht unnötig zu reglementieren, wird dies nun auf drei Stunden verringert.
Hinweis:
Die geänderte Kölner Stadtordnung tritt in Kraft, sobald diese im Amtsblatt der Stadt Köln veröffentlicht wurde. «
Quelle: Pressemitteilung der Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - vom 15. November 2024