Veröffentlicht am: 21.11.2024 um 09:19 Uhr:

Köln: Öffentlichkeitsbeteiligung zur Nachnutzung des Kalkbergs

Ausführung von Restarbeiten und Ausschreibung zur Nutzungsperspektive

» Die Verwaltung legt dem Rat der Stadt Köln für seine Sitzung am Donnerstag, 12. Dezember 2024, eine Beschlussvorlage für die Aufhebung des Baustopps auf dem Kalkberg vor. Zum nutzungsunabhängigen Verschluss der äußeren Gebäudehülle und zur Sicherung der Bausubstanz in Vorbereitung einer Nachnutzung sollen Restarbeiten durchgeführt und die Immobilie in das Allgemeine Liegenschaftsvermögen übertragen werden.

Für den Verschluss wurden durch die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln die folgenden Varianten geprüft:

  • Nutzungsunabhängiger Verschluss mittels Einbau der eingelagerten Sektionaltore (Kosten in Höhe von rund drei Millionen Euro)

  • Nutzungsunabhängiger Verschluss durch Fortführung der Fassade (Kosten in Höhe von rund 5,9 Millionen Euro zuzüglich Entsorgung der Tore und angefallener Einlagerungskosten)


Ausführung des vorgezogenen nutzungsunabhängigen Gebäudeverschlusses inklusive Schadensbeseitigung wird durch das Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz in Zusammenarbeit mit der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln realisiert.

Aufhebung des Baustopps erforderlich

In den Jahren 2015 und 2016 beschloss der Rat den sofortigen Baustopp für den Kalkberg, da seinerzeit Probleme hinsichtlich der Standsicherheit der Haldenkuppe bestanden. Diese konnten jedoch in der Folge durch umfangreiche Stabilisierungsmaßnahmen behoben werden. Im Rahmen des kontinuierlichen Monitorings haben sich nach Abschluss der Stabilisierungsmaßnahmen bis heute keine weiteren Setzungen ergeben. Aufgrund der vorgenannten Beschlüsse wurde jegliche Bautätigkeit in Bezug auf den Hochbau unmittelbar eingestellt. In der Ratssitzung vom 10. September 2020 wurde beschlossen, die Hubschrauberbetriebsstation endgültig nicht in Betrieb zu nehmen und eine Machbarkeitsstudie hinsichtlich der Möglichkeiten einer nachhaltigen, zukünftigen Nutzung durchzuführen.

Zur Vermeidung von weiteren Bauschäden, zur Substanzerhaltung sowie als Voraussetzung einer Nachnutzungsmöglichkeit muss ein vorgezogener nutzungsunabhängiger Gebäudeverschluss durchgeführt werden. Dies setzt die Aufhebung des Baustopps durch den Rat voraus.

Nutzungsperspektive Kalkberg

Die Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie unter externer Begleitung wurde zwischenzeitlich abgeschlossen. Die Ergebnisse dieser Machbarkeitsstudie wurden am 25. November 2023 im Rahmen einer Informationsveranstaltung der Öffentlichkeit vorgestellt und diskutiert. Am 25. Mai 2024 fand darauf aufbauend eine Öffentlichkeitsbeteiligung auf dem Kalkberg statt, in deren Rahmen die Machbarkeitsstudie in einem breiteren Forum mit der Bevölkerung diskutiert wurde. Hiermit wurde die Grundlage für die Öffentlichkeitsbeteiligung gelegt, um die Bürger*innen in die Entwicklung des Kalkbergs mit einzubeziehen.

Die Verwaltung legt dem Rat der Stadt Köln für seine Sitzung am 12. Dezember 2024 nun ebenfalls eine Beschlussvorlage zur Beauftragung einer Vorentwurfsplanung für die weitere Nutzungsperspektive des Kalkbergs vor. Hierfür soll eine europaweite Ausschreibung durchgeführt werden. Begleitet wird der Planungsprozess mit einer systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung. Damit verbunden ist auch die Erarbeitung einer Zwischennutzung in der Pionierphase. Die Ergebnisse der Vorplanung und etwaige Umsetzungsbeschlüsse werden den Gremien im weiteren Verlauf zur Beschlussfassung vorgelegt.

Übertragung in das Allgemeine Liegenschaftsvermögen

Mit Beschluss, die Hubschrauberbetriebsstation endgültig nicht in Betrieb zu nehmen und eine Machbarkeitsstudie hinsichtlich der Möglichkeiten einer nachhaltigen, zukünftigen Nutzung durchzuführen, ist der bis zu diesem Zeitpunkt bestehende Widmungszweck entfallen. Insofern ist eine Übertragung der Immobilie in das Allgemeine Liegenschaftsvermögen der Stadt Köln mit sofortiger Wirkung erforderlich.

Hier können Sie die beiden Vorlagen im Ratsinformationssystem der Stadt Köln einsehen «


Quelle: Pressemitteilung der Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - vom 18. November 2024

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