Veröffentlicht am: 22.11.2024 um 19:39 Uhr:
Köln: Anpassung der Allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Köln
» Der Rat der Stadt Köln entscheidet in seiner Sitzung am Donnerstag, 12. Dezember 2024, über die 17. Fassung der Allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Köln (AVwGebS). Diese gilt nach Bekanntmachung im Amtsblatt ab dem Jahr 2025.
Die Satzung regelt die Gebühren, die für Verwaltungsleistungen, wie Genehmigungen, Erlaubnisse, Ausnahmebewilligungen und besondere Amtshandlungen anfallen. Beispiele dafür sind Beglaubigungen von Dokumenten, die Bereitstellung von aktuellen Bauakten oder das Ausstellen von Bescheinigungen, zum Beispiel zu nicht abgegebene Fundsachen.
In der 17. Fassung der Allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung wurden – neben einzelnen inhaltlichen Anpassungen – hauptsächlich die Gebühren zur Kostendeckung neu kalkuliert. Auch wurden zwei neue Gebührentarife zur Bauakteneinsichtnahme beim Bauaufsichtsamt eingeführt.
Im Regelfall ergeben sich wegen gestiegener durchschnittlicher Personalkosten, insbesondere aufgrund von Tarif- und Besoldungserhöhungen gegenüber dem Vorjahr, erhöhte Gebühren. Die Stadtverwaltung Köln arbeitet jedoch stetig an der Digitalisierung und Prozessoptimierung, sodass Gebühren teilweise auch gesenkt werden konnten, zum Beispiel für die Vergabe von städtischen Grünflächen, der Standortprüfung für den geförderten Wohnungsbau oder der Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen im öffentlichen Straßenraum.
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Quelle: Pressemitteilung der Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - vom 21. November 2024