Veröffentlicht am: 18.12.2024 um 19:01 Uhr:
Köln: Einhaltung der Nachtruhe am Brüsseler Platz
» Die Stadt Köln bereitet weitere Maßnahmen zur Minimierung des nächtlichen Lärms am Brüsseler Platz und der Gewährleistung des Gesundheitsschutzes der Anwohner*innen vor.
Die Verwaltung will übergangsweise ein nächtliches Verweilverbot von 22 bis 6 Uhr am Brüsseler Platz mittels Allgemeinverfügung anordnen, das ab 1. Februar 2025 in Kraft treten und vorerst freitags, samstags und vor Feiertagen gelten soll. Rechtliche Grundlage ist Paragraf 15 des Landes-Immissionsschutzgesetz NRW.
Karte des betreffenden Bereichs in der Mitteilung für den Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Recht im Ratsinformationssystem der Stadt Köln
Zur dauerhaften Anwendung des nächtlichen Verweilverbots und der Ahndung möglicher Verstöße mit Bußgeldern arbeitet die Stadt Köln eine ordnungsbehördliche Verordnung aus, die die Allgemeinverfügung nach einer Übergangszeit ablösen soll. Rechtsgrundlage ist dabei Paragraf 5 des Landes-Immissionsschutzgesetzes NRW. Der Entwurfstext wird nun den Trägern öffentlicher Belange (beispielsweise IHK, Dehoga, Polizei) mit der Bitte um Stellungnahme zugesendet. Danach wird er voraussichtlich ab Mitte Januar 2025 für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.
Nach Auswertung und Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen soll der Entwurf voraussichtlich ab Mitte/Ende März 2025 in den politischen Gremien beraten werden. Ziel ist eine zeitnahe Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Köln Anfang April 2025. Abschließend bedarf es der Genehmigung durch die Bezirksregierung Köln. Mit einem Inkrafttreten ist nicht vor Mai 2025 zu rechnen.
Verschiedene fachübergreifende Dienststellen der Verwaltung beschäftigen sich aktuell mit ergänzenden Maßnahmen. Diese sind unter anderem:
- Die vom OVG NRW erwähnte so genannte Teileinziehung der Platzfläche für die Nachtzeiten (22 bis 6 Uhr) wird von der Verwaltung ausgearbeitet. Darunter fällt auch eine mögliche weitere Einzäunung der Platzflächen rund um die Kirche St. Michael. Dabei wird geprüft, wie diese Lösung kurzfristig provisorisch umgesetzt und wie diese dauerhaft gestaltet werden könnte. Auch werden Möglichkeiten geprüft, wie die Aufenthaltsqualität auf dem Platz tagsüber verbessert werden kann.
- Um weitere nächtliche Lärmbelästigungen zu reduzieren, sollen auch die für 2025 genehmigten Außengastronomie-Flächen auf und am Platz um 22 Uhr schließen – analog zur gesetzlichen Nachtruhe ab 22 Uhr. Damit Gewerbetreibende dies gegebenenfalls kompensieren können, wird die Verwaltung prüfen, wie die Außengastronomie-Flächen neu geordnet und vor 22 Uhr möglicherweise erweitert werden können.
Die Verwaltung informiert die Ausschüsse "Allgemeine Verwaltung und Recht", "Wirtschaft" und "Stadtentwicklung" sowie die Bezirksvertretung Innenstadt mit einer Mitteilung über die Maßnahmen dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW (OVG NRW) besteht die Verpflichtung, geeignete Mittel zu prüfen und umzusetzen und wird auch auf die verschiedenen Interessengruppen zugehen und zu den Planungen informieren. Ein Ziel ist auch, den Platz langfristig aufzuwerten und neu zu gestalten.
Informationen werden fortlaufend aktualisiert und sind auf der Internetseite der Stadt Köln abrufbar «
Quelle: Pressemitteilung der Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - vom 16. Dezember 2024