Veröffentlicht am: 25.12.2024 um 08:21 Uhr:

Bundesregierung: Rede der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Bettina Stark-Watzinger, zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft vor dem Deutschen Bundestag

Zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft hat die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Bettina Stark-Watzinger, vor dem Deutschen Bundestag am 16. Oktober 2024 folgende Rede in Berlin gehalten

» Herr Präsident!
Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Wissen ist die wichtigste Ressource, die wir haben. Deswegen ist es richtig, dass wir immer wieder diskutieren, wie wir zwei Dinge zusammenbringen: die Planbarkeit der Karrierewege und die Erneuerungs- und Wettbewerbsfähigkeit unserer Wissenschaft – Planbarkeit, weil Spitzenforschung angemessene Arbeitsbedingungen benötigt, Erneuerungs- und Wettbewerbsfähigkeit, weil wissenschaftliche Exzellenz auch von Bestenauslese lebt und Freiräume braucht.

Wissenschaft lässt sich nicht in Schema-F-Lebensläufe oder rein nationale Arbeitsmärkte zwingen. Deswegen gelten in der Wissenschaft Ausnahmen vom allgemeinen Arbeitsrecht. Deswegen gibt es das Wissenschaftszeitvertragsgesetz. Wir haben das Gesetz evaluiert. Und dabei hat sich gezeigt: Wir müssen das Gesetz verbessern. Es ist nicht zu rechtfertigen, wenn manche junge Forscherinnen und Forscher sich für die Promotion von einem Semestervertrag zum nächsten hangeln müssen. Das raubt Energie für die eigentliche Forschungsarbeit. Das treibt größte Talente aus der Wissenschaft.

Wir wissen gleichzeitig: Die Reform ist nicht einfach, weil sehr unterschiedliche Interessen gegenüberstehen. Wir haben sie alle auf den Tisch gepackt. Wir haben viele beteiligt. Jetzt haben wir einen guten Entwurf. Was genau ist vorgesehen?

Erstens und erstmals gibt es Mindestlaufzeiten für Erstverträge: drei Jahre vor der Promotion, zwei Jahre nach der Promotion. Das schafft mehr Verlässlichkeit und bewahrt zugleich Freiraum für die Forschung.

Zweitens: Die Qualifizierungsbefristung erhält Vorrang, auch bei Drittmittelstellen. Das heißt nämlich: Mindeststandards bei Laufzeiten, und der Vertrag verlängert sich, etwa bei Mutterschutz oder Elternzeit. Wir machen Ernst mit Vereinbarkeit von Familie und Beruf, auch im Wissenschaftssystem.

Drittens: Um die Höchstdauer der Befristung für Postdocs haben wir in der Bundesregierung lange gerungen. Der vorliegende Entwurf enthält ein Vier-plus-zwei-Modell. Mir persönlich war und ist es wichtig, dass ausreichend Zeit für die Qualifizierung in der Postdoc-Phase bleibt, wir also nicht unter die vier Jahre gehen.

Nun werden einige sagen: Na ja, das Wissenschaftszeitvertragsgesetz, das schafft ja keine zusätzlichen Stellen. Ja, das kann es nämlich auch gar nicht. Die zuständigen Länder sind hier in der Pflicht, aber auch die Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Wir haben gemeinsame Initiativen von Bund und Ländern: das Tenure-Track-Programm, der Zukunftsvertrag „Studium und Lehre stärken“, das Professorinnenprogramm. Und der Wissenschaftsrat erarbeitet Vorschläge für ein modernes Wissenschaftssystem. Denn eines ist klar: Exzellente Wissenschaft braucht exzellente Bedingungen. Und die muss man vor Ort leben können.

Ich freue mich jetzt auf die parlamentarischen Beratungen.

Herzlichen Dank. «


Quelle: Bulletin 98-5 des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung vom 17. Oktober 2024

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