Veröffentlicht am: 04.04.2025 um 23:10 Uhr:

Computer und Technik: KI-Tools dürfen nur mit „ausreichen­der“ KI-Kompetenz genutzt werden

Seit 2. Februar 2025 sind neue Regulierungen des AI Act in Kraft. Seitdem existiert eine faktische Schulungspflicht zu KI-Kompetenzen für alle Nutzer, die beruflich KI-Tools verwenden. Wie soll das konkret umgesetzt werden?

» Werden im Unternehmen KI-Anwendungen wie ChatGPT verwendet, müssen Arbeitnehmende zukünftig dafür geschult werden. Die Schulungen sollten technisches Wissen über die Funktionsweise von KI, regulatorische Kenntnisse zu gesetzlichen und ethischen Anforderungen sowie anwendungsspezifisches Wissen für den jeweiligen Einsatzbereich umfassen. Bei der Schulungspflicht wird nicht nach Unternehmensgröße unterschieden, sie gilt also grundsätzlich für alle – egal ob Startup oder Konzern.

Was soll die KI-Schulung beinhalten?

Obwohl der AI Act keine spezifischen Schulungsformate vorschreibt, sollten Unternehmen – allein schon in ihrem eigenem Interesse – ihren Mitarbeitern entsprechende Weiterbildungsangebote bereitstellen, um einen sicheren, verantwortungsvollen Einsatz von KI-Systemen zu gewährleisten. Dass beispielsweise eine Liste an sensiblen Kundendaten für eine Auswertung nicht nach außen gelangen darf, besagt etwa schon jetzt der Datenschutz, damit es nicht vorkommt, dass ein ausländischer Chatbot damit trainiert.

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Quelle und vollständiger Artikel: Manuel Christa auf https://www.security-insider.de/ki-tools-duerfen-nur-noch-mit-ausreichender-ki-kompetenz-genutzt-werden-a-eca548bdb53489e5a2721db56f7e06b2/ vom 25. März 2025

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