Veröffentlicht am: 03.05.2025 um 22:57 Uhr:

Köln: Siedlungs- und Freiraumentwicklung am Rather See

Mehr Wohnungen und soziale Infrastruktur für Neubrück, Rath/Heumar und Brück

» Südlich und nördlich des Rather Sees sollen neue Wohnungen und entsprechende soziale Infrastruktur entstehen. Hierfür berät der Stadtentwicklungsausschuss in seiner Sitzung am Donnerstag, 22. Mai 2025, über die dazu notwendige Änderung des Flächennutzungsplanes und die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung.

Bei den städtebaulichen Entwicklungen handelt es sich zum einen um das Bebauungsplanverfahren "Brück-Rather-Steinweg". Hier sollen südlich des Rather Sees die planrechtlichen Voraussetzungen für Wohnbauflächen, Sportflächen, Schulstandorte und gemischt genutzte Bereiche geschaffen werden.

Nördlich des Rather Sees ist die Entwicklung auf den Flächen des ehemaligen "Madaus-Gartenlandes" beziehungsweise das Bebauungsplanverfahren "Neubrücker Ring" geplant. Entstehen sollen hier bis zu 850 Wohneinheiten, soziale Infrastruktur sowie öffentliche Grünflächen und Spielplätze. Auch der Bereich westlich der Hans-Schulten-Straße soll Teil des Änderungsverfahrens sein, da aktuell geprüft wird, ob dort eine Grundschule entstehen könnte.

Um die Auswirkungen der verschiedenen Planungen auf den Flächennutzungsplan besser zu berücksichtigen, sollen die Änderungen nicht isoliert, sondern parallel zu den Bebauungsplänen durchgeführt werden. Ziel ist es, durch ein umfassendes Verfahren die Wechselwirkungen der Planungen im gesamten Raum zu erkennen und im Flächennutzungsplan gezielt umzusetzen. Besonders die ökologischen, klimatischen und erholungsbezogenen Effekte auf den Freiraum rund um den Rather See erfordern eine großräumige Betrachtung. Außerdem sollen die Flächen rund um die Rather Burg einbezogen werden, da durch die Verlagerung der Sportanlagen (Fußball und möglicherweise Tennis) Potenzial für Wohnungsbau entsteht.

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Quelle: Pressemitteilung der Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Maximilian Daum - vom 2. Mai 2025

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