Veröffentlicht am: 15.08.2025 um 05:20 Uhr:

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Köln: Vandalismus im Naturschutzgebiet "Am Ginsterpfad"

Wiederkehrend mutwillige Schäden an Schutzzäunen


Am Gisterpfad - Aussichtspunkt - Zaundemontage | Foto: Stadt Köln
» Mutwillige Zerstörungen in Schutzgebieten nehmen stark zu und gefährden Mensch und Natur. In den vergangenen Monaten kam es im Naturschutzgebiet "Am Ginsterpfad" in Köln-Weidenpesch wiederholt zu schweren Fällen von Vandalismus. Innerhalb eines halben Jahres wurden dort zahlreiche Schäden an Zäunen und Schildern verursacht. Sogar vor der Fertigstellung von beauftragten Bauarbeiten eines neuen Schutzzaunes kam es bereits zu Zerstörungen auf der Baustelle.

Was insbesondere für die dort lebenden, vom Aussterben bedrohten Arten fatal sein kann, kostete die Stadt Köln und die Kölner*innen in den vergangenen acht Monaten mehr als 10.000 Euro für Erneuerungen und Zaunergänzungen im Naturschutzgebiet "Am Ginsterpfad". Dort wurde unter anderem ein massiver Stabgitterzaun, der das Gelände schützen soll, bereits während des Baus entfernt. In mehreren Fällen wurden, teilweise unter Zuhilfenahme von Akku-Flex-Geräten, Löcher in den Zaun geschnitten. Zusatzschilder, die auf die gebietsspezifischen Verbotsbestimmungen hinweisen, wurden abgebrochen oder samt Pfosten herausgerissen, besprüht und beklebt.

Auch in anderen Naturschutzgebieten in Köln häufen sich Schäden durch Vandalismus. Besonders betroffen sind dabei Kiesgruben wie die Dellbrücker Heide, der Stöckheimer See und die Baadenberger Senke sowie die Kiesgrube in Köln-Meschenich. Hier werden vor allem Schilder, Zäune und Schlösser regelmäßig innerhalb weniger Tage beschädigt. Die Reparaturen und Instandsetzungen verursachen neben den Kosten auch einen hohen Personaleinsatz, der ebenfalls zu Lasten der Allgemeinheit geht. Dies sind Arbeitszeit und Mittel, die für die eigentlichen Naturschutzaufgaben dann fehlen.

Ziel von Naturschutzgebieten ist es, wertvolle Lebensräume für Tiere und Pflanzen dauerhaft zu sichern und die natürlichen Grundlagen auch für zukünftige Generationen zu bewahren. Die wiederholten Zerstörungen gefährden dies jedoch und stellen zudem eine Gefahr für die Sicherheit der widerrechtlich Eindringenden und anderen Besuchende dar. In Naturschutzgebieten besteht außerhalb der zugelassenen markierten Wege keine Verkehrssicherungspflicht, da diese Bereiche nicht für die Nutzung vorgesehen sind. Die illegalen Zugänge hinterlassen häufig offene Zäune. Fehlende Hinweisschilder verleiten darüber hinaus ebenfalls zum Betreten der eigentlich gesperrten Gebiete. Hänge oder Uferböschungen können beim Betreten Erdrutsche auslösen. Äste können abbrechen oder ganze Bäume umstürzen und Menschen verletzen.

Die Stadt Köln weist nochmals ausdrücklich darauf hin: Jegliche verbotswidrige Handlung in den gesperrten Naturschutzgebieten wie beispielsweise das Betreten, Baden oder Feuer machen wird als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld zwischen 50 bis 1.500 Euro geahndet. Zudem ist Vandalismus nicht nur eine Sachbeschädigung, sondern auch eine Straftat. Alle Vorfälle werden konsequent zur Anzeige gebracht.

In enger Zusammenarbeit mit der Polizei Köln werden in Zukunft im Naturschutzgebiet "Am Ginsterpfad" verstärkt Kontrollen durchgeführt. Die Stadt Köln appelliert an die Bevölkerung, den besonderen Schutzstatus von Naturschutzgebieten zu respektieren. Nur gemeinsam können wir sie erhalten und das respektvolle Miteinander von Mensch und Natur sicherstellen.

Weitere Informationen unter anderem zum Verhalten in den Kölner Naturschutzgebieten sind abrufbar unter:

Naturschutzgebiete in Köln «


Quelle: Pressemitteilung der Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Katja Reuter - vom 14. August 2025

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