Veröffentlicht am: 24.08.2025 um 07:56 Uhr:
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Auto und Verkehr: Verhalten auf Fußgängerwegen mit "Fahrrad frei"-Zusatzschild
» Christopher Hutz, Rechtsanwalt des ACV Partners KLUGO gab folgende Antwort: Ein Geweg mit dem Hinweis "Fahrrad frei" ist hauptsächlich für Fußgänger, aber auch für Fahrräder zugelassen. Fußgänger haben Vorrang. Radfahrer dürfen wählen, ob sie den Gehweg oder die Straße nutzen. Auf dem Gehweg müssen sie Schrittgeschwindigkeit fahren. «
Quelle: acv PROFIL - Ausgabe 05-24