Veröffentlicht am: 24.08.2025 um 07:56 Uhr:

Weniger als 1 Minute Lesezeit

Auto und Verkehr: Verhalten auf Fußgängerwegen mit "Fahrrad frei"-Zusatzschild

T. Schmidt aus Troisdorf hat den acv gefragt: In meiner Stadt ist auf breit ausgebauten Wegen, die vorher das blaue Schild für einen gemeinsamen Fuß- und Radweg aufwiesen, nur noch der "blaue Fußgänger" zu sehen mit einem weißen Zusatzschild "Fahrrad frei". Ist es richtig, dass ich dann nur Schrittgeschwindigkeit fahren darf?

» Christopher Hutz, Rechtsanwalt des ACV Partners KLUGO gab folgende Antwort: Ein Geweg mit dem Hinweis "Fahrrad frei" ist hauptsächlich für Fußgänger, aber auch für Fahrräder zugelassen. Fußgänger haben Vorrang. Radfahrer dürfen wählen, ob sie den Gehweg oder die Straße nutzen. Auf dem Gehweg müssen sie Schrittgeschwindigkeit fahren. «


Quelle: acv PROFIL - Ausgabe 05-24

Weitere Artikel zum Thema Auto und Verkehr, die Sie auch interessieren könnten...

Betrugsfalle beim Strom-Tanken

Mehr Verletzte bei E-Scooter-Unfällen

Was raten Sie E-Auto-Fahrern, Stefan Moeller? - Teure Ladesäule

Was raten Sie E-Auto-Fahrern, Stefan Moeller? - Reichweitenverlängerung

Was raten Sie E-Auto-Fahrern, Stefan Moeller? - Erste Langstreckenfahrt