Veröffentlicht am: 20.09.2025 um 06:33 Uhr:

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Bundesregierung: Rede des Bundesministers für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Carsten Schneider, zum Bundes-Immissionsschutzgesetz

Zum Bundes-Immissionsschutzgesetz hat der Bundesminister für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Carsten Schneider, am 27. Juni 2025 nachfolgende Rede vor dem Deutschen Bundestag in Berlin gehalten

» Herr Präsident!
Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen!

Deutschland muss schneller, einfacher und gerechter werden. Das erwarten die Menschen und Unternehmen in unserem Land. Und sie erwarten von der Bundesregierung, dass sie sich darum kümmert und handelt. Heute ist so ein Tag: Die Koalition liefert. Mit dem Gesetzentwurf, den die Koalitionsfraktionen heute einbringen, sorgen wir für schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren in Deutschland.

Davon wird insbesondere der Ausbau der erneuerbaren Energien profitieren; denn er ist dringend geboten. Der fortschreitende Klimawandel und seine Folgen machen den Umstieg von den fossilen auf die erneuerbaren Energien notwendig. Die Energiewende ist damit ein entscheidendes Modernisierungs- und Innovationsprojekt für die Zukunft unseres Landes. Sie macht uns vor allen Dingen auch geopolitisch unabhängiger.

Bloß eine Zahl: 2024 haben wir 59,4 Prozent des Strombedarfs in Deutschland aus Erneuerbaren gedeckt. Seit 2022 ist damit eine Umkehr vonstattengegangen. Erneuerbare Energien decken über die Hälfte des Strombedarfs, also mehr als fossile. Insbesondere Solar und Biomasse haben hier überperformt. Bei Wind an Land und See haben wir noch Nachholbedarf; daran arbeiten wir.

Deutschland geht voran, international und national. Wir beschränken die Bürokratie auf das notwendige Maß. Und – das ist mir sehr wichtig – wir treiben die Digitalisierung voran. Je nach Größe der Anlagen, die gebaut werden, gibt es künftig Höchstfristen für die Bearbeitung der Anträge. Auf diese Weise erreichen wir Bearbeitungszeiten für normale Windkraftanlagen von nur noch maximal sieben Monaten.

Für sehr große Projekte ist die Dauer begrenzt auf maximal zwei Jahre. Das sind deutliche Beschleunigungen, die auch deshalb möglich werden, weil wir ab November 2025 eine Digitalisierung der Verfahren vorschreiben. Dann sind endlich keine Transporter mit Aktenordnern zu Genehmigungsbehörden mehr nötig, sondern es reicht ein Knopfdruck.

Ich will ganz klar sagen: Die Behörden haben zukünftig zwar weniger Zeit zum Prüfen; aber der Prüfmaßstab ändert sich nicht. Ich werde hier und auch künftig darauf achten, dass Beschleunigungen, die notwendig sind, nicht zulasten der Umwelt gehen.

Drittens. Wir stellen mit diesem Gesetz unter Beweis, dass der Umwelt- und Naturschutz und insbesondere der Gewässer- und Immissionsschutz schnelleren Planungs- und Genehmigungsverfahren nicht im Weg stehen.

Mit diesem Gesetz wird es möglich sein, schneller zu planen und zu bauen, ohne Umwelt- und Naturschutz zurückzudrehen. Damit ist es stilbildend für alle folgenden Gesetze.

Ich freue mich auf die Beratungen.

Vielen Dank. «


Quelle: Bulletin 53-3 des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung vom 30. Juni 2025

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