Veröffentlicht am: 22.09.2025 um 08:51 Uhr:
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Recht: Diese Gesetze lassen Sie staunen - Bunte Sonnenschirme
» Gemustert, mit Werbung versehen oder quietschbunt: Solche Sonnenschirme dürfen die Balkone im hessischen Bad Sooden-Allendorf nicht zieren. Ausschließlich einfarbige Sonnenschirme in Beige, Sand- und Pastellfarben sind laut einer amtlichen Bekanntmachung der Stadt aus dem Jahr 2010 zum Schutz des historischen Stadtkerns erlaubt. Die strengen Vorgaben regeln sogar, wie Schirme angebracht sein sollen - bis hin zu ihrer Maximalgröße. Wer die Größenvorschrift ignoriert, muss bis zu 15.000 Euro Buße zahlen. «
Quelle: Felicitas Bläsche in der HÖRZU vom 16. August 2024