Veröffentlicht am: 28.10.2025 um 11:48 Uhr:

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Kölner Verkehrsbetriebe: Elfter im Elften: Bediengebiet des KVB-Rades eingeschränkt - 11.11.2025

Beachtung der Sperrzonen vermeidet Sonderentgelt in Höhe von 20 Euro

» Zur Sessionseröffnung des Karnevals muss in verschiedenen Bereichen des Kölner Stadtgebietes mit einem hohen Besucheraufkommen gerechnet werden. Um Unfallgefahren zu reduzieren, hat die Stadt Köln diese „Hotspots“ und deren Umfeld von der Ausleihe und Rückgabe von Leihfahrzeugen, wie z. B. dem Kölner Verkehrsbetriebe-Rad, ausge-schlossen. Betroffen sind die Altstadt und Domumgebung, das Kwartier Latäng, die Zülpicher Straße, Uni-Wiese, Friesenstraße inklusive Friesenplatz sowie das Severins-viertel.

Das heißt, von Montag, 10. November, bis Dienstag, 11. November, dürfen in den Sperrzonen keine Leihräder, E-Scooter etc. ausgeliehen oder zurückgegeben werden. Betroffen sind auch die festen Stationen innerhalb dieser Zonen, die während des genannten Zeitraumes deaktiviert werden. Die Durchfahrt auf Straßen und Radwegen abseits der Fußgängerzonen ist jedoch gestattet.

Für die Nutzung des Kölner Verkehrsbetriebe-Rades wurden die Sperrzonen in die Software des Ortungssystems eingearbeitet. Somit werden Nutzer, die das Kölner Verkehrsbetriebe-Rad in einer der Sperrzonen zurückgeben, automatisch mit einem Sonderentgelt in Höhe von 20 Euro belastet. «


Quelle: Pressemitteilung der Kölner Verkehrsbetriebe - STA - vom 28. Oktober 2025

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