Veröffentlicht am: 13.03.2026 um 14:39 Uhr:
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Kölner Verkehrsbetriebe: KVB-Warnstreiks: Kundencenter am 16. März geschlossen, am 17. März keine Stadtbahn- und Busfahrten
» Die Gewerkschaft ver.di hat am Freitag, 13. März 2026, zu weiteren Warnstreiks in der kommenden Woche aufgerufen. Betroffen sind sowohl Servicebereiche als auch der Fahrbetrieb der Kölner Verkehrsbetriebe – mit spürbaren Auswirkungen für Fahrgäste im Stadtbahn- und Busverkehr.
Montag, 16. März: Kundencenter und Verkaufsstelle geschlossen
Am Montag, 16. März, sind Mitarbeitende unter anderem der Kundencenter zum ganztägigen Streik aufgerufen. Die Kundencenter sowie die Verkaufsstelle der Kölner Verkehrsbetriebe bleiben an diesem Tag geschlossen.
Dienstag, 17. März: Warnstreik im Fahrdienst – keine Kölner Verkehrsbetriebe-Stadtbahnen und -Busse
Die Kolleginnen und Kollegen im Fahrdienst sind am Dienstag, 17. März, zum ganztägigen Warnstreik aufgerufen. Ab 3 Uhr finden keine Stadtbahn- und Busfahrten der Kölner Verkehrsbetriebe statt; lediglich Busfahrten von Subunternehmen können durchgeführt werden. Diese Fahrten werden den Fahrgästen so bald wie möglich in der elektronischen Fahrplanauskunft angezeigt und zusätzlich als Fahrplantabellen auf der Kölner Verkehrsbetriebe-Website veröffentlicht. Der Betrieb der Kölner Verkehrsbetriebe wird erst zum Beginn des Betriebstages am Mittwoch, 18. März, wiederaufgenommen.
Auch auf den Stadtbahn-Linien 16 und 18, die gemeinsam mit den Stadtwerken Bonn (SWB Bonn) betrieben werden, findet kein Verkehr statt. Nicht betroffen sind die Verkehre der Deutschen Bahn, der Mittelrheinbahn sowie anderer Eisenbahnverkehrsunternehmen. Fahrgäste können daher auf S-Bahnen, Regionalbahnen (RB) und Regionalexpressbahnen (RE) ausweichen; innerhalb der räumlichen Geltungsbereiche im Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) gelten Kölner Verkehrsbetriebe-Tickets auch in diesen Verkehrsmitteln.
Als Alternative steht auch das Kölner Verkehrsbetriebe-Rad zur Verfügung. Die Kölner Verkehrsbetriebe weist zudem darauf hin, dass bei einem Streik die Mobilitätsgarantie des Unternehmens nicht gilt. «
Quelle: Pressemitteilung der Kölner Verkehrsbetriebe -map- vom 13. März 2026 / textuell aufbereitet mit Hilfe von Copilot