Veröffentlicht am: 09.05.2026 um 13:22 Uhr:
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Auto und Verkehr: Aber sicher! - Falschparker
» Parken auf dem Gehweg ist im Straßenverkehr grundsätzlich nicht erlaubt. Gehwege sind speziell für Fußgänger vorgesehen und dienen als geschützter Raum, in dem sich Menschen sicher bewegen können – unabhängig davon, ob sie zu Fuß unterwegs sind, einen Kinderwagen schieben oder auf Hilfsmittel wie Rollstühle oder Rollatoren angewiesen sind.
Wer sein Fahrzeug dennoch auf dem Gehweg abstellt, handelt in der Regel ordnungswidrig. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn das Parken ausdrücklich durch entsprechende Verkehrszeichen oder Markierungen erlaubt ist. Ohne eine solche Freigabe müssen Fahrzeuge auf der Fahrbahn oder auf ausgewiesenen Parkflächen abgestellt werden.
Besonders problematisch ist das Gehwegparken wegen seiner Auswirkungen auf die Sicherheit. Blockierte oder verengte Gehwege zwingen Fußgänger häufig dazu, auf die Straße auszuweichen. Dadurch geraten sie unmittelbar in den fließenden Verkehr, was das Risiko von Unfällen deutlich erhöht. Gerade für Kinder, ältere Menschen oder Personen mit eingeschränkter Mobilität entsteht dadurch eine erhebliche Gefährdung.
Darüber hinaus erschwert falsch abgestellter Verkehr das gegenseitige Passieren auf dem Gehweg. Begegnungen zwischen Fußgängern werden behindert oder unmöglich gemacht, und auch Einsatzfahrzeuge oder Rettungsdienste können im Ernstfall behindert werden. Gehwege verlieren damit ihre Funktion als sichere und barrierefreie Verkehrsfläche.
Falschparken auf dem Gehweg ist daher nicht nur ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung, sondern stellt auch ein ernstzunehmendes Sicherheitsrisiko dar. Rücksichtnahme und regelkonformes Parken tragen entscheidend dazu bei, Gefahren zu vermeiden und den öffentlichen Raum für alle Verkehrsteilnehmer sicher nutzbar zu halten. «
Quelle: Ausgabe 02-25 / textuell aufbereitet mit Hilfe von Copilot