Veröffentlicht am: 14.06.2026 um 19:52 Uhr:

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Spam und Co.: BaFin warnt vor unseriösen Kreditangeboten der „Velcal Group“

Die Finanzaufsicht BaFin schlägt Alarm: Auf der Website velcal-group.com werden offenbar unerlaubt Kreditangebote gemacht. Verbraucher sollten besondere Vorsicht walten lassen und die Seriosität von Anbietern genau prüfen.

» Unerlaubte Bankgeschäfte vermutet

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor Kreditangeboten, die über die Website velcal-group(.)com verbreitet werden. Nach Angaben der Aufsichtsbehörde treten die Betreiber dort unter dem Namen „Velcal Group“ auf und bieten Finanzdienstleistungen an, ohne über die notwendige Erlaubnis zu verfügen.

Damit liegt ein schwerwiegender Verstoß gegen regulatorische Vorgaben vor. In Deutschland dürfen Bankgeschäfte sowie Finanz- und Wertpapierdienstleistungen ausschließlich mit einer entsprechenden Zulassung der BaFin angeboten werden. Diese Genehmigung dient dem Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie der Stabilität des Finanzsystems.

Wichtige Hinweise für Verbraucher

Die Warnung der BaFin verdeutlicht einmal mehr, wie wichtig es ist, Finanzanbieter sorgfältig zu prüfen. Gerade im Bereich von Online-Kreditangeboten treten immer wieder Anbieter auf, die mit attraktiven Konditionen werben, jedoch nicht reguliert sind.

Die BaFin empfiehlt daher:

  • Vor Abschluss eines Vertrags zu überprüfen, ob ein Anbieter offiziell zugelassen ist

  • Die Unternehmensdatenbank der BaFin zu nutzen, um die Legitimität zu verifizieren

  • Bei ungewöhnlich günstigen Konditionen besondere Vorsicht walten zu lassen

  • Keine sensiblen Daten ungeprüft weiterzugeben

Rechtliche Grundlage der Warnung

Die Veröffentlichung der Warnung erfolgt auf Grundlage von § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG). Dieser Paragraf erlaubt es der BaFin, die Öffentlichkeit über unerlaubt tätige Unternehmen im Finanzsektor zu informieren.

Fazit

Die aktuelle Warnung der BaFin unterstreicht die Risiken, die von nicht regulierten Finanzanbietern ausgehen. Verbraucher sollten sich nicht von vermeintlich attraktiven Kreditangeboten täuschen lassen und stets sicherstellen, dass ein Anbieter über die erforderliche Genehmigung verfügt. «


Quelle: Bafin-Warnung vom 12. Juni 2026 / textuell aufbereitet mit Hilfe von Copilot

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