Veröffentlicht am: 19.06.2026 um 17:05 Uhr:
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Spam und Co.: BaFin warnt vor planb-krypto.com: Verdacht auf unerlaubte Krypto-Dienste und Identitätsmissbrauch
» Verdacht auf unerlaubte Finanz- und Kryptodienstleistungen
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 12. Juni 2026 eine Warnung vor der Website planb-krypto(.)com veröffentlicht. Die Plattform tritt unter der Bezeichnung „Plan B Krypto Assets“ auf. Nach Erkenntnissen der Aufsicht besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber ohne die erforderliche Genehmigung Finanz- und Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.
Darüber hinaus werden Nutzer gezielt dazu veranlasst, in Finanzinstrumente – insbesondere Kryptowährungen – zu investieren.
Schwerwiegender Fall von Identitätsmissbrauch
Besonders brisant ist der Hinweis der BaFin auf einen möglichen Identitätsmissbrauch. Entgegen den Angaben auf der Website besteht keinerlei Zusammenhang zwischen den Betreibern der Plattform und der tatsächlich existierenden Plan B Krypto Assets GmbH & Co. KG.
Die Nutzung eines real existierenden Unternehmensnamens ist ein bekanntes Muster im Online-Anlagebetrug. Ziel ist es, Vertrauen bei potenziellen Anlegern zu schaffen und die Seriosität der Angebote vorzutäuschen.
Regulatorische Vorgaben und fehlende Zulassung
In Deutschland dürfen Bankgeschäfte, Finanz-, Wertpapier- sowie Kryptowerte-Dienstleistungen nur mit einer entsprechenden Erlaubnis der BaFin erbracht werden. Anbieter ohne diese Zulassung unterliegen keiner staatlichen Aufsicht und bieten daher keinen verlässlichen Schutz für Anleger.
Informationen über zugelassene Unternehmen können Verbraucher in der offiziellen Unternehmensdatenbank der BaFin überprüfen.
Warnung vor Finanzbetrug im Internet
Die BaFin weist gemeinsam mit dem Bundeskriminalamt und den Landeskriminalämtern ausdrücklich auf die zunehmende Gefahr von Finanzbetrug im Internet hin. Anleger sollten besonders vorsichtig sein, wenn sie online Geld investieren, und Angebote gründlich prüfen.
Typische Warnsignale sind unter anderem:
- fehlende oder schwer überprüfbare Unternehmensangaben
- Druck zu schnellen Investitionsentscheidungen
- unrealistische Renditeversprechen
- Verwendung bekannter Unternehmensnamen ohne nachweisbaren Zusammenhang
Rechtliche Grundlage der Warnung
Die Veröffentlichung der Warnung erfolgt auf Basis von § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG) sowie § 10 Absatz 7 Satz 3 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes. Diese Regelungen ermöglichen es der BaFin, die Öffentlichkeit frühzeitig über den Verdacht unerlaubter Finanz- und Kryptodienstleistungen sowie über mögliche betrügerische Strukturen zu informieren.
Fazit
Der Fall planb-krypto.com zeigt eindrücklich, wie wichtig es ist, Online-Finanzangebote kritisch zu hinterfragen. Die Kombination aus mutmaßlich unerlaubten Dienstleistungen und Identitätsmissbrauch stellt ein erhebliches Risiko dar. Verbraucher sollten sich nicht von professionell gestalteten Webseiten täuschen lassen und vor jeder Investition sorgfältig prüfen, ob ein Anbieter tatsächlich reguliert ist. «
Quelle: Bafin-Warnung vom 12. Juni 2026 / textuell aufbereitet mit Hilfe von Copilot