Veröffentlicht am: 25.08.2026 um 18:05 Uhr:

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Kölner Verkehrsbetriebe: Gamescom-Festival: KVB-Rad-Nutzung in der Innenstadt vorübergehend eingeschränkt

Zum Gamescom-Festival richtet die Stadt Köln Ende August eine Sperrzone für Leihfahrzeuge in Teilen der Innenstadt ein. Davon betroffen sind auch KVB-Räder. Ziel der Maßnahme ist es, bei erwarteten hohen Besucherzahlen die Sicherheit im öffentlichen Raum zu erhöhen.

» Sperrzone rund um Rudolfplatz und Ringe

Anlässlich des Gamescom-Festivals wird zwischen Freitag, 28. August, und Sonntag, 30. August 2026 im Bereich des Rudolfplatzes, des Hohenzollernrings sowie in den angrenzenden Straßen zwischen Brabanter Straße und Friesenwall mit einem außergewöhnlich hohen Besucheraufkommen gerechnet.

Um Unfallrisiken zu minimieren und die Bewegungsfreiheit von Fußgängern zu gewährleisten, hat die Stadt Köln die Nutzung von Leihfahrzeugen in diesem Gebiet eingeschränkt.

Ausleihe und Rückgabe nicht möglich

Während des Veranstaltungszeitraums dürfen innerhalb der Sperrzone keine Leihfahrräder, E-Scooter oder E-Mopeds ausgeliehen oder zurückgegeben werden. Betroffen ist auch das Kölner Verkehrsbetriebe-Rad-System.

Die Durchfahrt durch den Bereich bleibt jedoch grundsätzlich erlaubt, sofern keine weiteren verkehrsrechtlichen Einschränkungen bestehen.

Automatische Kontrolle über das Ortungssystem

Für das Kölner Verkehrsbetriebe-Rad wurde die Sperrzone technisch im Ortungssystem hinterlegt. Nutzerinnen und Nutzer, die ihr Leihrad dennoch innerhalb des gesperrten Bereichs zurückgeben, werden automatisch mit einem Sonderentgelt belastet.

Die zusätzliche Gebühr beträgt 20 Euro.

Maßnahme dient der Unfallvermeidung

Mit der zeitlich begrenzten Sperrung reagiert die Stadt auf die erwarteten Besucherströme rund um das Gamescom-Festival. Durch die Einschränkung der Abstellmöglichkeiten für Leihfahrzeuge sollen überfüllte Gehwege vermieden und die Sicherheit im Veranstaltungsumfeld verbessert werden.

Nutzer von Kölner Verkehrsbetriebe-Rädern sollten daher ihre Fahrten frühzeitig planen und Räder außerhalb der ausgewiesenen Sperrzone zurückgeben. «


Quelle: Pressemitteilung der Kölner Verkehrsbetriebe - STA - vom 21. August 2026 / textuell aufbereitet mit Hilfe von Copilot

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