Veröffentlicht am: 05.01.2019 um 12:02 Uhr:

Recht: Panoramafreiheit bleibt uneingeschränkt

Für Fotografinnen und Fotografen stellt sich immer wieder die Frage, ob Sie Gebäude und Kunstwerke im öffentlichen Raum einfach so fotografieren und anschließend veröffentlichen dürfen. - Die EU hatte im Jahr 2015 vor die sogenannte Panoramafreiheit zu vereinheitlichen, aber diesen Plan dann verworfen...

» Publikumswirksam hatte unter anderem Wikipedia vor den Folgen der auf EU-Ebnee diskutierten Einschränkung der Panoramafreiheit gewarnt. Jetzt hat sich das EU-Parlament dafür ausgesprochen, auf eine solche Regelung zu verzichten. Im Kern geht es dabei um die Frage, ob das Fotografieren öffentlicher Gebäude und Kunstwerke beziehungsweise das Veröffentlichen solcher Fotos europaweit weiter gesetzlich eingeschränkt werden soll. Damit bleibt es bei den nationalen Regelungen in diesem Bereich. In Deutschland und den meisten EU-Staaten ist das Veröffentlichen solcher Aufnahmen von öffentlichen Gebäuden und Kunstwerken auch für kommerzielle Zwecke grundsätzlich zustimmungsfrei erlaubt. In anderen Ländern, etwa Frankreich und Italien, ist dieses Recht eingeschränkt. Beispielsweise darf der nachts beleuchtete Eiffelturm in Paris nicht ohne Weiteres für kommerzielle Zwecke abgelichtet werden. - (ur) «


Quelle: iX 8/2015