Veröffentlicht am: 23.04.2019 um 23:30 Uhr:

Reisen: Gepäckversicherung bezahlt nicht

Wissen Sie, wann eine Reisegepäckversicherung zahlt und wann nicht? - Falls Sie es noch nicht wissen, dann zeigt Ihnen der nachfolgende Artikel aus dem Kölner Wochenspiegel auf, was Sie beachten sollten...

» (dpa-mag). Reisegepäckversicherungen erstatten nicht immer die Schäden, die durch einen Diebstahl unterwegs entstehen. Darauf macht die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen aufmerksam. Kaum eine Versicherung zahle, wenn Touristen Wertsachen wie Schmuck einfach im Koffer verstauen oder bei einer Gepäckaufbewahrung in Obhut geben.

Gleiches gilt übrigens, wenn Wertgegenstände im Hotelzimmer oder Wohnwagen herumliegen - statt zum Beispiel in einem Safe.

Bei Diebstählen aus Autos, Booten und Zelten heraus gelte der Schutz oft nur tagsüber, wenn überhaupt. Auch Hausratversicherungen, die Diebstähle aus dem Hotelzimmer mit abdecken, zahlen nicht, wenn zum Beispiel Kameras, Smartphones und Bargeld offen auf dem Tisch liegen.

Transportunternehmen, wie Fluggesellschaften und Fernbusanbieter haften nur für Gepäck in ihrer Obhut, wenn ihnen ein Verschulden am Diebstahl nachgewiesen werden kann. Wird zum Beispiel ein Koffer vom Gepäckband am Flughafen gestohlen, ist die Fluggesellschaft nicht verantwortlich. Einen Rundum-Schutz gebe es somit nicht, lautet das Fazit der Verbraucherschützer. Urlauber sollten Koffer und Wertgegenstände auf jeden Fall immer so im Auge behalten, als seien sie nicht versichert. «


Quelle: Kölner Wochenspiegel vom 23. Januar 2019
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