Veröffentlicht am: 04.11.2019 um 17:36 Uhr:
Recht: Kein "bombiger Urlaub" in den USA
» Geld zurück - 1400 € Entschädigung hat ein Urlauber von einer Airline erstritten, weil diese ihm einen Flug nach Florida verweigerte (Amtsgericht Düsseldorf Az. 42 C 310/18). Der Mann hatte beim Check-in auf die Frage nach dem Reisezweck geantwortet, er wolle einen "bombigen Urlaub" erleben. Obwohl er mehrfach beteuerte, dass er das im Sinne von "toll" gemeint hat, ließ ihn die Fluggesellschaft nicht mitfliegen. Zu Unrecht, so die Richter. «
Quelle: ADAC motorwelt 5/2019