Veröffentlicht am: 25.09.2019 um 22:43 Uhr:
Recht: Toilettengebühr zulässig
» Urteil - Autobahnraststätten dürfen für die Benutzung ihrer Toilettenanlagen eine Gebühr verlangen. Die Klage eines Autofahrers wurde jetzt vom Oberverwaltungsgericht Koblenz abgewiesen (Az.: 1 A 10022/18.OVG). Zum einen, so die Richter, sei die Gebühr von 70 Cent (davon 50 Cent als Wert-Bon) gering. Außerdem gebe es an Autobahnen genügend kostenfreie Toiletten, die der Kläger aufsuchen könne - auch wenn die Weiterfahrt bis dorthin "mit voller Blase" unter Umständen unangenehm sei. «
Quelle: ADAC motorwelt 9/2018