Veröffentlicht am: 18.10.2020 um 14:22 Uhr:
Auto und Verkehr: "Mein Auto ist mit 'gefährlichen Mängeln' beim TÜV durchgefallen. Was muss ich jetzt tun?"
» Seit 20. Mai gibt es bei der Hauptuntersuchung (HU, "TÜV") eine neue Mängelkategorie: "gefährlicher Mangel". Sie ist zwischen "erheblicher Mangel" und "verkehrsunsicherer Mangel" (= Stilllegung) angesiedelt. Darunter fallen Defekte wie zum Beispiel eine undichte Bremsleitung, die eine unmittelbare Verkehrsgefährdung darstellen oder die Umwelt beeinträchtigen. Sie dürfen mit dem Auto noch in die Werkstatt fahren und müssen den Mangel unverzüglich beheben lassen. Innerhalb eines Monats muss das Auto wieder vorgeführt werden. «
Quelle: Jochen Wieler, Redaktion Test & Technik, ADAC motorwelt 06/2018