Veröffentlicht am: 19.03.2020 um 15:01 Uhr:

Köln: Kein großflächiges Fahrverbot, aber vier Straße direkt betroffen

Im Jahr 2019 waren Luftreinhaltepläne und mögliche Fahrverbote ein großes Thema, wie der folgende Artikel zeigt...

» Köln. Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat über den Luftreinhalteplan für die Stadt Köln verhandelt und entscheiden, „dass der Luftreinhalteplan vom 1. April 2019 für die Stadt Köln rechtswidrig ist und das Land ihn deshalb fortschreiben muss“.

Es wird damit kein zonales Fahrverbot in Köln geben, wie es das Verwaltungsgericht in der ersten Instanz angeordnet hatte.

Das Oberverwaltungsgericht in Münster fordert: „Nach derzeitigem Stand müssen Fahrverbote für Dieselfahrzeuge der Abgasnorm Euro 5/V und älter in den Luftreinhalteplan aufgenommen werden, um eine zügigere Einhaltung des Grenzwertes für Stickstoffdioxid an den folgenden Messstellen zu erreichen: Clevischer Ring, Justinianstraße, Luxemburger Straße und Neumarkt.“

Oberbürgermeisterin Henriette Reker stellt fest: „Unsere Maßnahmen und Projekte haben das Gericht jedenfalls insoweit überzeugt, dass ein großflächiges Fahrverbot verhindert werden konnte. Aber auch streckenbezogene Fahrverbote bedeuten erhebliche Einschränkungen für viele Menschen in dieser Stadt, die auf ein Auto angewiesen sind. In dem Aufruf des Gerichts, neue Prognosen vorzulegen, sehen wir eine Chance, da die aktuellen Messwerte bereits besser waren als die Prognosen.“ «


Quelle: Kölner Wochenende vom 21. September 2019

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