Veröffentlicht am: 20.11.2020 um 10:41 Uhr:
Recht: Wilde Streiks und Raser hinter Gittern - "Wilder Streik"
» Wegen kurzfristig angekündigter Sparmaßnahmen hatten sich beim Ferienflieger Tuifly viele Mitarbieter krankgemeldet. Dadurch entfielen zahlreiche Flüge oder waren verspätet. Die Airline verweigerte den Kunden Entschädigung mit dem Hinweis auf einen "außergewöhnlichen Umstand". Der Europäische Gerichtshof entschied für den Verbraucher: dieser Konflikt mit den Mitarbeitern sei Teil der gewöhnlichen Betriebstätigkeit und von der Airline beherrschbar. «
Quelle: ADAC motorwelt 12/2018