Veröffentlicht am: 31.03.2022 um 22:03 Uhr:
Auto und Verkehr: Kulanz des Herstellers
» Kulanz int eine freiwillige Leistung. Wenn die gesetzliche Gewährleistung nach zwei Jahren abgelaufen ist, kann der Hersteller bei erheblichen Mängeln die Kosten zum Teil übernehmen. Voraussetzung: die lückenlose Wartung in der Vertragswerkstatt. Von Vorteil kann es sein, wenn Sie schon mehrere Pkw eines Herstellers gekauft haben. Generell sind die Chancen bei einem Fahrzeugalter unter drei Jahren und geringer Laufleistung größer. «
Quelle: Silvia Schattenkirchner, ADAC Juristin, in ADAC motorwelt 02/2019