Veröffentlicht am: 13.12.2020 um 19:23 Uhr:
Auto und Verkehr: Tipps für den Winterdienst
» Wer nicht selbst streuen kann, muss sich um Ersatz kümmern. Die DEVK weist darauf hin, dass Glätteunfälle auf dem Bürgersteig vor dem Haus oder auf angrenzenden öffentlichen Wegen teuer werden können. Vor diesem Risiko schützt die richtige Haftpflichtversicherung. Die Gemeinden schreiben vor, wie zu streuen ist - in der Regel tagsüber zwischen 07:00 und 20:00 Uhr und gut einen Meter breit. Als Streumittel sollte Granulat wie Splitt verwendet werden, das nach der Frostperiode wieder entfernt werden muss. An gefährlichen Stellen wie Treppen ist Salz erlaubt. Bei anhaltendem Schneefall muss regelmäßig nachgestreut werden - aber nur, wenn die Streumittel noch ihre Wirkung entfalten. Auch die Fußgänger müssen auf die Witterungsverhältnisse achten - also geeignetes Schuhwerk tragen und die geräumten Wege nutzen. «
Quelle: acv Profil 6/2018