Veröffentlicht am: 10.07.2022 um 05:34 Uhr:

Bundesregierung: Abschluss des Reallabors zur Erprobung ökologischer Mindeststandards für Filme und Serien

Kulturstaatsministerin Roth: "Wichtiger Schritt für eine nachhaltige audiovisuelle Produktion"

» Der Abschluss des von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) in Kooperation mit den Filmförderungen der Länder initiierten Reallabors markiert einen weiteren Meilenstein auf dem Weg zu einer klima- und umweltfreundlicheren audiovisuellen Produktion in Deutschland.

Staatsministerin für Kultur und Medien Claudia Roth: „Die Film- und Medienbranche nimmt beim Klima- und Umweltschutz eine Vorreiterrolle ein. Dank des großartigen Engagements der am Reallabor beteiligten Produktionen sind wir einen wichtigen Schritt weiter in Richtung ökologischer Mindeststandards für audiovisuelle Produktionen. Verbindliche Nachhaltigkeitskriterien sind entscheidend für eine nachhaltigere Film- und Medienwirtschaft. Der Klimawandel wartet nicht auf uns.“

BKM verfolgt gemeinsam mit den Filmförderungen der Länder, der Filmförderungsanstalt (FFA) sowie dem Arbeitskreis Green Shooting das Ziel, bundesweit dauerhafte Strukturen für eine ressourcenschonende audiovisuelle Produktion zu etablieren. Erste konkretere Vorgaben für mehr ökologische Nachhaltigkeit wurden seitens des Bundes im seit dem 1. Januar 2022 geltenden Filmförderungsgesetz (FFG) sowie in den aktuellen Richtlinien für den Deutschen Filmförderfonds (DFFF) und den German Motion Picture Fund (GMPF) umgesetzt. Im Rahmen der Berlinale 2022 haben sich die Filmförderungen des Bundes und der Länder mit dem Arbeitskreis Green Shooting auf die Einführung von verbindlichen, bundesweit einheitlichen ökologischen Mindeststandards für audiovisuelle Produktionen zum 1. Januar 2023 verständigt.

Als Grundlage für die einheitlichen ökologischen Mindeststandards werden die bereits seit dem 1. Januar 2022 unter dem Label „green motion“ geltenden Kriterien des Arbeitskreises Green Shooting sowie die im Reallabor erprobten Nachhaltigkeitsanforderungen dienen. Dem Abschluss des Reallabors schließt sich nun unmittelbar der Prozess zur Vereinheitlichung der ökologischen Mindeststandards an, der Mitte Juli beginnen wird.

Das Reallabor wurde von BKM und den Filmförderungen der Länder beauftragt. Die wissenschaftliche Begleitung und Auswertung des Reallabors erfolgte durch das Institut Ökopol in Kooperation mit KlimAktiv. Die FFA betreute das Reallabor administrativ.

Die im Reallabor erarbeiteten Empfehlungen werden der Film- und Medienbranche in einem Abschlussbericht zur Verfügung gestellt und sind seit heute auf der Website der BKM unter www.kulturstaatsministerin.de/nachhaltige-filmwirtschaft einsehbar. «


Quelle: Pressemitteilung 230 des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung vom 8. Juli 2022

Weitere Artikel zum Thema Bundesregierung, die Sie auch interessieren könnten...

Kulturstaatsministerin Claudia Roth eröffnet Ausstellung in der Neuen Synagoge Berlin

Laudatio von Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier zur Verleihung des Walter-Rathenau-Preises an Margot Friedländer

Rede der Bundesministerin des Auswärtigen, Annalena Baerbock, bei der Konferenz „Afghanische Diaspora in Deutschland“

Rede von Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier zur Wiedereinweihung der St. Petrikirche

Rede von Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier zum 100. Jahrestag der Ermordung von Walther Rathenau