Veröffentlicht am: 26.07.2022 um 07:03 Uhr:

Bundesregierung: Weitere Mittel zum Erhalt des schriftlichen Kulturguts

Kulturstaatsministerin Roth: "Originale als Zeugen ihrer Zeit erhalten"

» Mit rund 2,5 Millionen Euro fördert der Bund in diesem Jahr 84 Projekte zum Erhalt wertvollen historischen Schriftguts in Form von Akten, Handschriften und Büchern.

Kulturstaatsministerin Claudia Roth erklärt: „Klimawandel und kriegerische Auseinandersetzungen machen uns die Vergänglichkeit schriftlichen Kulturguts einmal mehr bewusst. Gerade weil Dokumente auch Zeugen ihrer Zeit sind, wollen wir Originale auf Papier, Pergament oder Papyrus aktiv für kommende Generationen erhalten, um sie auch später studieren und analysieren zu können und so mit und über sie zu lernen. Es reicht nicht, sie ‚nur‘ zu lagern. Daher fördern wir auch in diesem Jahr ausgewählte Projekte, in denen Schriftgut von nationaler Bedeutung für die Nachwelt konserviert wird.“

Das Sonderprogramm des Bundes fördert seit 2017 Mengenverfahren wie Entsäuerung, Reinigung oder Verpackung großvolumiger Bestände. Seither wurden 542 Projekte mit einem Volumen von 16,2 Millionen Euro bewilligt.

Die Stiftung Deutsches Hygiene-Museum in Dresden zum Beispiel konserviert den Spezialbestand „Geschichte des Deutschen Hygiene-Museums und der Internationalen Hygiene-Ausstellungen“. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie gewinnt dieses Schriftgut an Bedeutung für die Erforschung der Medizingeschichte. Am Herder-Institut für Ostmitteleuropaforschung in Marburg wirft man einen Blick über deutsche Nationalgrenzen hinaus. In einem zweijährigen Projekt werden von Schimmel befallene polnische Zeitungen gereinigt und schutzverpackt. Dazu kommen weitere 82 Projekte, die den Originalerhalt bundesweit vorantreiben.

Die Vorhaben sind grundsätzlich durch die beteiligten Einrichtungen, Länder und Kommunen zu mindestens 50 Prozent mitzufinanzieren. Ausgewählt werden sie auf Basis entsprechender Empfehlungen des Fachbeirats der Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK), die gemeinsam von Bund und Ländern getragen wird.

Das Sonderprogramm des Bundes ist eine von zwei Förderlinien zum Erhalt schriftlicher Originale. Die KEK-Modellprojektförderung nimmt in einer zweiten Schiene, die gemeinsam mit der Kulturstiftung der Länder (KSL) gefördert wird, vor allem exemplarische Maßnahmen in den Blick.

Weitere Informationen: www.kek-spk.de «


Quelle: Pressemitteilung 244 des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung vom 25. Juli 2022

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