Veröffentlicht am: 22.12.2023 um 06:22 Uhr:
Wissen: Was ist der Sargzwang?
» Um sicherzustellen, dass Tote wirklich tot waren, führten die deutschen Kleinstaaten ab dem 18. Jahrhundert nach und nach die Pflicht ein, bis zur Bestattung 48 Stunden verstreichen zu lassen. Wegen der beginnenden Verwesung wurden Särge nötig. So kam es zum „Sargzwang“, also dem Verbot von Bestattungen ohne Sarg. Aus religiösen und kulturellen Gründen wurde er in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten in den meisten Bundesländern aufgehoben, seit April 2021 dürfen Muslime ihrer Tradition gemäß auch in Bayern in Leichentüchern bestattet werden. Nun besteht der Sargzwang nur noch in Sachsen und Sachsen-Anhalt. «
Quelle: HÖRZU vom 22. Oktober 2021