Veröffentlicht am: 03.03.2023 um 11:46 Uhr:

Bundesregierung: Kulturstaatsministerin Roth zum Internationalen Holocaust-Gedenktag

„Mahnung zum Eintreten für die Menschenwürde“

» Zum Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar erklärt Kulturstaatsministerin Claudia Roth vorab:

„Wie kein anderer Tag erinnert uns der 27. Januar an das Versprechen aus Artikel 1 unseres Grundgesetzes: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Dieses Versprechen für unser Zusammenleben verweist direkt auf den beispiellosen Zivilisationsbruch des Holocaust. Der systematische Vernichtungsapparat dahinter, dem vor allem jüdische Menschen zu Opfer fielen, wurde der Welt mit Auschwitz offenbar. Das ganze Ausmaß der nationalsozialistischen Menschenverachtung wurde erst Jahrzehnte später mit der öffentlichen Aufarbeitung bekannt. Lange blieben dabei Opfergruppen des Nationalsozialismus aus der Gedenkkultur beider deutscher Nachkriegsstaaten ausgeschlossen, so beispielsweise und besonders queere Menschen. Schlimmer noch: Auch nach Ende des Nazi-Regimes wurden Schwule weiter strafrechtlich verfolgt, in vielen Teilen der Welt gilt das bis heute. Und deshalb ist und bleibt Auschwitz Mahnung an uns alle: Es gibt keine Welt der Nichtbetroffenen, die sich ausnehmen könnte von den bitteren Lehren des Holocaust. Aus diesem Bewusstsein heraus schulden wir all jenen, die heute bedroht sind von Antisemitismus, Rassismus, Homophobie oder Antiziganismus, unser couragiertes Eintreten für unser Versprechen an die Menschenwürde.“

Im Mittelpunkt der diesjährigen Gedenkstunde des Deutschen Bundestages stehen die Menschen, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität im Nationalsozialismus verfolgt wurden. In den zwölf Jahren der nationalsozialistischen Diktatur wurden Schwule ausgegrenzt und diskriminiert, 50.000 Männer von der NS-Justiz verurteilt, 10.000 bis 15.000 in Konzentrationslager gesperrt, mehr als die Hälfte von ihnen ermordet.

Staatsministerin Roth nimmt in Berlin teil an den Gedenkveranstaltungen am Denkmal für die im Nationalsozialismus ermordeten Juden Europas, am Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen, am Denkmal für die Opfer der nationalsozialistischen „Euthanasie“-Morde und am Denkmal für die im Nationalsozialismus ermordeten Sinti und Roma Europas. «


Quelle: Pressemitteilung 29 des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung vom 26. Januar 2023

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