Veröffentlicht am: 19.08.2023 um 09:35 Uhr:
Bundesregierung: Rede des Bundesministers für Wirtschaft und Klimaschutz, Dr. Robert Habeck, zum Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
» Herr Präsident!
Sehr geehrte Damen und Herren!
Wettbewerb sorgt für Innovationen, Wettbewerb sorgt für niedrige Preise, Wettbewerb sorgt für neue Produkte, und Wettbewerb in einem Land sorgt für Wettbewerbsfähigkeit des Landes. Das heißt, Unternehmen brauchen Zugang zu Märkten. Märkte wiederum haben die Tendenz, erfolgreichen Unternehmen eine zu große Marktmacht zu gewähren – manchmal jedenfalls. Deswegen haben die Mütter und Väter der wirtschaftspolitischen Ordnung der Bundesrepublik quasi ein Grundgesetz des Wettbewerbs geschrieben: das GWB, das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen.
Die Idee, Wettbewerb und Konkurrenz im Markt entstehen zu lassen und zu verteidigen, ist die Leitidee dieses Gesetzes. Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist ein Gesetz gegen Missbrauch und Anhäufung von Marktmacht; sowohl gewollter – also wenn Märkte manipuliert oder kontrolliert werden – wie auch ungewollter Marktmacht. Marktmacht, die all das, was ich gerade beschrieben habe – die Innovationskraft, die Wettbewerbskraft, die zu Innovationen, zu günstigen Preisen und zu neuen Produkten führt –, verhindert.
Deswegen – es ist interessant, sich das anzuschauen – wurde das Wettbewerbsrecht immer entlang der Herausforderungen seiner Zeit reformiert und modernisiert. Aus der dunkelsten Zeit der deutschen Geschichte, dem Zweiten Weltkrieg, kommend, als es unter der folgenden Besatzung noch „Dekartellisierungsgesetz“ hieß, schuf der erste Wirtschaftsminister der Bundesrepublik das GWB, das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Dann wurde es laufend reformiert. Die zweite GWB-Novelle unter Karl Schiller machte es mittelstandsfreundlicher. Die dritte GWB-Novelle sorgte dafür, dass im Pressebereich Konkurrenz bestehen blieb, und verhinderte zu starke Pressefusionen. Die fünfte, die sechste und die siebte Novelle sorgten für eine Harmonisierung mit dem europäischen Wettbewerbsrecht.
Wir haben heute die elfte GWB-Novelle. Sie ist sicherlich eine der umfänglichsten und weitreichendsten der letzten Jahre, weil wir mit Blick auf die digitale Vermachtung weitreichende Veränderungen im Wettbewerb haben. Es ist also in der Tradition dieses Gesetzes und der wirtschaftspolitischen Ordnung dieser Republik, solche Gesetze immer wieder upzudaten, zu reformieren. Das tun wir, und das tun Sie heute mit der Verabschiedung der Vorlage. Sie schaffen so neue Marktzugänge und erleichtern Marktzugänge für die Unternehmen, die darauf angewiesen sind, um ihre Innovationskraft auszuüben. Sie sorgen so für einen Leistungswettbewerb, für eine leistungsfähige Volkswirtschaft.
Vielen Dank. «
Quelle: Bulletin 79-1 des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung vom 7. Juli 2023