Veröffentlicht am: 11.11.2023 um 19:17 Uhr:
Wirtschaft: Kaufland in 51377 Leverkusen-Manfort, Stixchesstraße 123 und der unlautere Wettbewerb???

Im Bild oben sehen Sie unter anderem die Prospektseite (links) für die beworbenen Artikel ab Donnerstag, dem 09.11.2023.
Dort findet sich unter anderem folgender Artikel:
NESTLE
Nesquik
Kakaohaltiges Getränkepulver
400-g-Nachfüllbeutel
(1kg = 4,48)
- 33% - statt 2,69€ nun 1,79€
In der Mitte der Kollage sehen Sie das Regal, in dem sich der Nesquik-Nachfüllbeutel befinden sollte am 09.11.2023 um 18:47 Uhr.
Und auf der rechten Seite der Kollage sehen Sie eine Aufnahme des Regals vom 11.11.2023 um 10:52 Uhr.
Wie Sie sehen, sehen Sie nix.
Anscheinend hat die Kaufland-Leitung die Nachfrage nach diesem Artikel unterschätzt oder könnte es sein, dass man bewusst mit diesem Artikel Kundinnen und Kunden in den Markt lockt, um andere Alternativ-Artikel zum Normalpreis zu verkaufen?
Die Verbraucherzentrale schreibt zum Thema Bevorratung von Sonderangeboten folgendes: "Wird ein Produkt zu einem bestimmten Preis beworben, muss der Kunde davon ausgehen können, dass diese Ware oder ein gleichartiger Artikel "angemessen" lange vorrätig sind. So ergibt es sich aus dem Gesetz (vgl. Nr. 5 des Anhangs zu § 3 Abs.3 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb)." (Zitat der Seite: https://www.verbraucherzentrale.nrw/wie-lange-muss-die-sonderangebotsware-im-geschaeft-zu-finden-sein-)
Immer wieder kommt es vor, dass Geschäfte zu geringe Mengen bei Sonderangeboten vorhalten. - Managementfehler oder bewusste Verbrauchertäuschung?