Veröffentlicht am: 14.03.2024 um 19:50 Uhr:
Och nö!: Falschparker, die neuen Klimakleber?
Einen geeigneten Parkplatz zu finden, ist gar nicht so einfach. Auch in einem Gewerbegebiet nicht...
Aber ob man seinen Transporter so auf einem Gehweg abstellen muss, dass Fußgängerinnen und Fußgänger diesen gar nicht mehr nutzen können, das dürfte eigentlich doch keine Frage sein, oder?
Egal wie dringend der Einsatz und wie kurz dieser auch sein mag. Parken auf dem Gehsteig ist eigentlich, weil keine entsprechende Markierung vorhanden, verboten. Aber hier geht es nicht um das eigentliche Verbot. Hier geht es einzig und allein um die Rücksichtnahme auf andere Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer.
In diesem Sinne: Allzeit gute Fahrt!